Mit denen spielt man nicht – zur Logik der Brandmauer

In aktuellen Umfragen liegt die AfD in Sachsen-Anhalt deutlich über 40 Prozent. Gleichzeitig lehnt bundesweit eine klare Mehrheit – knapp zwei Drittel – eine AfD-geführte Landesregierung ab. Dieser Widerspruch wird selten als das behandelt, was er ist: eine offene Frage danach, wie eine Demokratie mit dem Ergebnis eigener Wahlen umgeht, wenn ihr das Ergebnis nicht passt. Die Antwort darauf heisst seit Jahren Brandmauer – der kategorische Ausschluss der AfD von jeder Form der Zusammenarbeit, unabhängig vom jeweiligen Sachthema.

Ein Beschluss mit zwei Adressaten

Es lohnt sich, an den Ursprung zu erinnern. Die CDU legte auf ihrem Parteitag 2018 in Hamburg fest, Koalitionen und „ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ sowohl mit der AfD als auch mit der Linkspartei abzulehnen. Der Beschluss folgte damals der klassischen Extremismustheorie, die politische Ränder unabhängig von ihrer Ausrichtung symmetrisch behandelt – ein Hufeisen, an dessen beiden Enden gleichermassen Distanz gehalten wird. Erst nach dem Mord an Walter Lübcke 2019 und der Thüringer Regierungskrise 2020 verschob sich die Begründung: Aus der AfD wurde eine Partei, die nach Einschätzung mehrerer Landesämter für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gilt, während der Umgang mit der Linken in der Praxis deutlich durchlässiger blieb. In Thüringen duldete die CDU zwei Jahre lang einen Ministerpräsidenten der Linken, obwohl der formale Unvereinbarkeitsbeschluss unverändert fortbestand.

Diese Asymmetrie hat eine nachvollziehbare Begründung – die Verfassungsschutz-Einstufung ist ein empirischer Befund, keine politische Behauptung. Sie beantwortet aber nicht die eigentliche Frage: ob ein kategorischer, sachthemenunabhängiger Ausschluss die richtige Konsequenz aus diesem Befund ist, oder ob er selbst zum Problem wird.

Die Gegenprobe

Man stelle sich vor, alle anderen Fraktionen im Bundestag würden so mit der CDU verfahren, wie die CDU es mit der AfD tut – jede Zusammenarbeit kategorisch ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es um Haushaltsfragen, Aussenpolitik oder Sozialgesetzgebung geht. Ein Land wäre damit faktisch unregierbar, sobald die grösste Oppositionskraft aus jeder inhaltlichen Mehrheitsbildung herausgehalten wird. Genau das ist der Zustand, in den die CDU sich selbst gebracht hat, sobald sie an ihrem eigenen Beschluss festhält: In Ländern, in denen AfD und Linke zusammen eine Mehrheit der Sitze stellen, gibt es rechnerisch keine Koalition mehr, die nicht gegen den eigenen Unvereinbarkeitsbeschluss verstösst. Die CDU hat sich, wie eine Kommentatorin es formuliert hat, in einem selbst gebauten Käfig eingeschlossen.

Dass dieser Käfig zunehmend brüchig wirkt, zeigt der Bundestag selbst: Ein Entschliessungsantrag der Union zur Migrationspolitik erhielt im Frühjahr 2025 erstmals eine Mehrheit auch mit den Stimmen der AfD – ein Vorgang, den Teile des politischen Betriebs als Zäsur bezeichneten. Die Brandmauer hält offenbar dort, wo sie symbolisch am wichtigsten ist – bei Koalitionsbildung und offizieller Zusammenarbeit –, wird aber bei einzelnen Abstimmungen bereits durchbrochen, wenn es politisch opportun erscheint. Das ist keine prinzipienfeste Haltung mehr, sondern eine situative.

Der Reiz des Verbotenen

Es gibt einen psychologisch plausiblen Mechanismus, der gegen eine kategorische Ausgrenzungsstrategie spricht: Was verboten ist, gewinnt an Anziehungskraft, gerade weil es verboten ist. Die AfD kann sich als einzige Partei inszenieren, die sich nie in Koalitionsverhandlungen beweisen musste, nie eigene Vorschläge an der Realität von Kompromissen und Verwaltungspraxis scheitern sah. Jede Ausgrenzung bestätigt die eigene Erzählung von der etablierten Kartellpolitik gegen den „wahren Volkswillen“. Eine inhaltliche Konfrontation – in Koalitionsverhandlungen, in denen AfD-Positionen an Haushaltsrealität, Verwaltungsaufwand und Rechtsstaatlichkeit gemessen würden – hätte das Potenzial, genau diese Erzählung zu entkräften. Stattdessen bleibt der Reiz des Verbotenen konserviert.

Was für die Brandmauer spricht

Der Gegeneinwand ist ernst zu nehmen und wird in der Debatte oft zu schnell abgetan: Eine demokratische Wahl macht, wie die CDU selbst in ihrer Begründung formuliert, noch niemanden zum Demokraten. Die Weimarer Erfahrung zeigt, dass Parteien demokratische Mehrheiten nutzen können, um genau die Institutionen abzubauen, die diese Mehrheiten erst ermöglicht haben. Wer eine Partei, die von mehreren Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, in Regierungsverantwortung bringt, geht ein Risiko ein, das sich nicht symmetrisch zu jeder anderen Koalitionsfrage verhält. Diese Position verdient Ernsthaftigkeit, nicht nur Zitat als Pflichtabsatz.

Ausgrenzung statt Klärung

Hier liegt der eigentliche Widerspruch der Brandmauer-Praxis. Die Verfassungsschutz-Einstufung als gesichert rechtsextrem, auf die sich die Ausgrenzung beruft, ist eine Verwaltungseinschätzung ohne Rechtswirkung auf Wählbarkeit oder Parteienstatus. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet ausschliesslich das Bundesverfassungsgericht, und zwar erst nach einem eigenen Verfahren mit Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Diesen Antrag hat bislang keines der drei antragsberechtigten Verfassungsorgane gemeinsam gestellt – trotz mehrerer Fraktionsanträge, trotz eines Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom Juni 2026, das der Partei einen Verstoss gegen Demokratieprinzip und Menschenwürdegarantie attestiert, und trotz zunehmender Zustimmung auch aus CDU und SPD.

Die Zurückhaltung hat nachvollziehbare Gründe: die hohe rechtliche Hürde seit der NPD-Entscheidung 2017, die mehrjährige Verfahrensdauer, das Risiko, dass ein gescheiterter Antrag die Partei faktisch gerichtlich legitimieren und ihr politischen Auftrieb verschaffen würde. Genau diese Vorsicht steht aber in einem eigentümlichen Verhältnis zur Kompromisslosigkeit der Brandmauer im parlamentarischen Alltag. Wer eine Partei für so gefährlich hält, dass jede Zusammenarbeit kategorisch ausgeschlossen wird, meidet gleichzeitig den einzigen Weg, der diese Einschätzung verbindlich klären würde. Man grenzt aus, ohne den Mut zur gerichtlichen Probe zu haben – und überlässt es damit auf Dauer der politischen Beschlusslage einzelner Parteien, eine Frage offen zu halten, die eigentlich justiziabel wäre.

Keine Auflösung

Die Frage lässt sich nicht mit „Brandmauer weg“ oder „Brandmauer bleibt“ sauber beantworten. Was sich aber sagen lässt: Eine Demokratie, die Koalitionsfähigkeit kategorisch statt inhaltlich verweigert, macht sich selbst erklärungspflichtig – gegenüber den eigenen Wählern ebenso wie gegenüber der eigenen Beschlusslage, die inzwischen selbst längst nicht mehr konsistent angewendet wird. Wer im Bundestag punktuell mit AfD-Stimmen Mehrheiten organisiert und gleichzeitig jede Koalition kategorisch ausschliesst, hat die Brandmauer bereits zu einer Frage der Gelegenheit gemacht, nicht mehr des Prinzips.

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