Der Bundestag hat heute, am 21. Mai 2026, beschlossen, dass das polizeiliche Führungszeugnis künftig auch als PDF ausgestellt werden kann. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Das digitale Führungszeugnis kommt und wird vielen Menschen das Leben erleichtern.“ Wenn wir Verwaltung konsequent digital denken, so Hubig weiter, profitierten alle davon.
Es lohnt sich, dieses „Wenn“ ernst zu nehmen.
Adobe hat das PDF-Format 1993 veröffentlicht. Das sind 33 Jahre. Die Verwaltung hat ein Drittel länger gebraucht als die Technologie alt ist, bevor der Bundestag sich darauf einigen konnte, ein Dokument als Datei auszustellen. Bisher kommt das Führungszeugnis auf grünem Spezialpapier, von Hand abgestempelt. Künftig kommt es zusätzlich als PDF mit QR-Code – und zwar dann, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Die stillen Voraussetzungen
Erstens: ein BundID-Konto. Zweitens: ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Beides klingt nach Standardausstattung. Es ist keine.
Die BundID gibt es seit 2019. Laut Bundesinnenministerium waren im Juni 2025 etwa 4,5 Millionen Konten registriert. Im März 2025 waren es kurzzeitig sechs Millionen – nach automatischer Löschung inaktiver Konten blieben im August 2025 noch rund 4,86 Millionen übrig. Bei etwa 70 Millionen Erwachsenen in Deutschland entspricht das einer aktiven Nutzerquote von rund sieben Prozent. Der einzige nennenswerte Anstieg kam nicht durch Begeisterung zustande, sondern durch Zwang: Studierende mussten 2023 die BundID beantragen, um die Energiepreispauschale zu erhalten. Datenschützer monierten damals zu Recht, dass die DSGVO-Freiwilligkeit dabei verloren ging.
Die eID des Personalausweises existiert seit dem 1. November 2010. Nach sechzehn Jahren ist sie laut einer Studie im Wirtschaftsdienst bei etwa 35 Prozent der Erwachsenen aktiviert. Sechs Prozent wissen nicht einmal, dass es sie gibt. Tatsächlich genutzt wird sie laut Initiative D21 nur von etwa 14 Prozent. Aktivierung ist nicht trivial: Seit Dezember 2023 wird der PIN-Brief nicht mehr per Post verschickt. Wer aktivieren will, muss persönlich beim Bürgeramt vorsprechen.
Konservativ gerechnet ist das digitale Führungszeugnis damit für höchstens sieben Prozent der Erwachsenen niedrigschwellig zugänglich. Die übrigen 93 Prozent bekommen weiterhin das grüne Papier – oder dürfen sich zur Vorbereitung erst einmal beim Bürgeramt anmelden.
Das Muster hinter der Meldung
Es geht hier nicht um das Führungszeugnis. Es geht um das Verfahren.
Ein Verwaltungsakt wird digitalisiert. Das Justizministerium gibt eine Pressemitteilung heraus. Die Tagespresse meldet „Modernisierung“. Niemand stellt die Frage, wie viele Bürger das tatsächlich nutzen können – weil die Antwort den Erfolg untergraben würde. Die Verwaltung digitalisiert sich nicht für die Bürger, sondern für sich selbst. Die Bürger werden dabei in zwei Klassen geteilt: jene mit BundID und aktivierter eID, denen das Leben „erleichtert“ wird, und jene ohne, deren Verwaltungsalltag unverändert bleibt – nur dass sie nun zusätzlich erklärt bekommen, sie hätten ja eine moderne Alternative, wenn sie sich denn nur einmal beim Bürgeramt anstellen wollten.
Wie es anderswo läuft
Estland aktiviert die eID automatisch bei der Ausstellung des Personalausweises. In Schweden und Finnland ist die digitale Identität ans Bankkonto gekoppelt. In Belgien gilt sie ebenfalls ohne separates Aktivierungsritual. Deutschland hat eine eID-fähige Karte seit 2010 – und einen Bürger, der sich um die Aktivierung selbst bemühen darf, in einem Land, in dem man sich um wenig bemühen muss, das nicht funktioniert.
Die Bundesjustizministerin hat in einem Punkt recht: Wenn Verwaltung konsequent digital gedacht wird, profitieren alle. Konsequent gedacht wird hier seit drei Jahrzehnten nicht. Konsequent gedacht wäre: eID-Aktivierung verpflichtend bei Ausweisausstellung, BundID automatisch beim Einwohnermeldeamt angelegt, Verwaltungsabläufe von Grund auf neu konzipiert statt um die Papierform herum digital abgebildet.
Stattdessen: PDF. Mit QR-Code. Wenn man vorher einen Termin beim Bürgeramt bekommen hat. Das ist nicht Modernisierung. Das ist die deutsche Verwaltung, die ein Drittel des PDF-Zeitalters gebraucht hat, um zu beschließen, dass eine Datei vielleicht doch geht.
Das eigentliche Statement im Bundestagsbeschluss ist also nicht „Wir digitalisieren.“ Es ist: „Wir trauen uns endlich, das Wort PDF in ein Gesetz zu schreiben.“