Vierzehn Jahre Sanierung, 798,6 Millionen Euro, ein Gesamtprojekt von 1,465 Milliarden Euro – und zwei Monate vor der Eröffnung fehlt der Kölner Bühnen noch ein Vertragspartner für eine gesetzlich vorgeschriebene Brandsicherheitswache. Wer glaubt, das sei ein Randproblem, hat die Ausschreibung nicht gelesen: Dort ist explizit von einem Vertrag die Rede, der „systemrelevant für die Wiedereröffnung“ sei.
Die Verwaltung beeilt sich trotzdem zu betonen, es bestehe „kein Zusammenhang“ zwischen den fehlenden Brandwachen und der jahrelangen Sanierung. Das ist eine bemerkenswerte Formulierung für einen Vorgang, der sich nur deshalb in solcher Eile abspielt, weil die zuständigen Stellen ihn nicht rechtzeitig angestoßen haben. Man kann eine gesetzliche Pflicht nicht gleichzeitig als unabhängig vom Bauprojekt erklären und als so dringlich, dass man auf die reguläre 35-Tage-Frist bei der Vergabe verzichten muss, um „erhebliche wirtschaftliche sowie kulturelle Schäden“ abzuwenden. Entweder es hängt zusammen, oder die Dringlichkeit ist erfunden. Beides zugleich geht nicht.
Bemerkenswert ist auch der Zeitpunkt der Erkenntnis. Dass die neuen Häuser denkmalgeschützt sind, wusste man seit Beginn der Sanierung 2012. Dass es kaum Erfahrungswerte mit dem Spielbetrieb in den neuen Gebäuden gibt, war absehbar, sobald klar war, dass es neue Gebäude werden. Dass sich Vorschriften über vierzehn Jahre hinweg ändern, ist keine Überraschung, sondern der Normalfall bei jedem mehrjährigen Bauprojekt. Nichts von alledem ist eine unvorhersehbare Entwicklung. Es ist schlicht liegen geblieben – und wird jetzt mit der immer gleichen Verwaltungsformel kaschiert: „zuversichtlich, dass eine Firma auf die Ausschreibung hin gefunden wird.“
Diese Zuversicht ist keine Aussage über die Sachlage, sondern über die Kommunikationsstrategie. Sie ersetzt eine Zusage durch eine Hoffnung und verkauft das als Beruhigung. Am 1. Juli lief die Angebotsfrist ab, am 1. September soll die Firma laut Ausschreibung bereits anfangen – dazwischen liegen Verhandlungen, deren Ausgang niemand kennt. Sollte es nicht klappen, steht am 24. September entweder eine Eröffnung ohne die vorgeschriebenen Wachen oder eine weitere Verschiebung an. Beide Optionen dürften kommuniziert werden, als seien sie plötzlich aufgetaucht.
Am Ende von 1,465 Milliarden Euro und vierzehn Jahren scheitert es womöglich an einem Vergabeposten oberhalb des Schwellenwerts von 216.000 Euro. Das ist keine Petitesse, das ist die Pointe.