Bundeskanzler Friedrich Merz hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) entlassen wollen – und ist dabei in eine selbstverschuldete Hängepartie geraten, die mehr über den Führungsstil des Kanzlers verrät als über Schnieders Amtsführung.
Der Ablauf lässt sich mittlerweile aus mehreren Quellen rekonstruieren: Merz teilte Schnieder am Donnerstagnachmittag mit, dass er ihn als Verkehrsminister entlassen werde. Die Ankündigung sollte am Freitagmorgen um 9 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz zur größeren Kabinettsumbildung öffentlich gemacht werden. Als Nachfolger war der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler vorgesehen, der Merz am Donnerstagabend zunächst zusagte. In der Nacht zog Güntzler diese Zusage jedoch wieder zurück – nach Berichten kurz vor dem für 9 Uhr angesetzten Verkündungstermin des Kanzlers. Als Begründung soll er angeführt haben, seine gesamte berufliche und politische Kompetenz beruhe auf Steuern und Finanzen; für Verkehrspolitik fühle er sich nicht zuständig. Merz versuchte laut Berichten noch, ihn umzustimmen – ohne Erfolg.
Die Folge: Bei seiner eigenen Pressekonferenz zur Kabinettsumbildung konnte der Kanzler die Personalie Schnieder nicht wie geplant verkünden, weil keine Nachfolgelösung vorlag. Es folgte eine dreitägige Hängepartie, in der Schnieder faktisch im Amt blieb, obwohl seine Entlassung intern bereits beschlossene Sache war. Schnieder selbst informierte Bundestagsabgeordnete per SMS darüber, dass der Kanzler ihn entlassen werde, noch bevor Merz sich öffentlich dazu äußerte. Am Ende der Hängepartie kam Schnieder dem Kanzler zuvor und bat selbst um seine Entlassung, um, wie er es formulierte, den „unwürdigen Zustand“ zu beenden, der die sachliche Arbeit im Ministerium unmöglich mache.
Ankündigung vor Absicherung
Bemerkenswert an diesem Vorgang ist weniger die Personalie selbst als die Reihenfolge, in der sie zustande kam. Eine Entlassung wurde kommuniziert, bevor die Nachfolge auch nur ansatzweise gesichert war. Das Ergebnis war ein Regierungschef, der bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz zu einem zentralen Teil des Kabinettsumbaus schweigen musste, während der eigentlich schon geschasste Minister weiterarbeitete – und schließlich selbst die Initiative ergriff, um die entstandene Lage zu beenden.
Berichten zufolge war die tiefere Ursache für Merz‘ Entscheidung eine anhaltende Unzufriedenheit mit Schnieders Amtsführung, insbesondere bei den Dauerproblemen im Schienennetz und in der Infrastruktur. Diese Unzufriedenheit mag begründet sein. Sie ändert aber nichts daran, dass der Austausch eines Ministers üblicherweise voraussetzt, dass eine Nachfolge geklärt ist, bevor die Entlassung eingeleitet wird – nicht umgekehrt. Dass ein Kandidat wie Güntzler, der zunächst zugesagt hatte, über Nacht und in letzter Minute zurückzieht, spricht zudem dafür, dass die Passung zwischen Amt und Person im Vorfeld nicht hinreichend geprüft wurde.
Ernennung vor der Ernennung
Zur Chronologie passt ein weiterer Punkt, der bislang wenig Beachtung findet: Sämtliche in dieser Umbildung genannten Personalien – von Frei über Warken bis Linnemann, ebenso wie der zunächst vorgesehene Güntzler – wurden von Merz öffentlich verkündet, bevor die dafür vorgesehenen Verfassungsschritte vollzogen waren. Nach Art. 64 des Grundgesetzes werden Bundesminister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und treten ihr Amt erst mit Aushändigung der Ernennungsurkunde und der Leistung des Amtseids an. Bis dahin ist jede Ankündigung, gleich wie prominent präsentiert, politischer Natur ohne rechtliche Wirkung.
Diese Praxis ist in der Bundesrepublik nicht neu und für sich genommen kein Verfassungsbruch – Kabinettsumbildungen werden traditionell vor der formalen Ernennung öffentlich gemacht, um Transparenz herzustellen. Im aktuellen Fall verschärft sie jedoch das Bild eines Regierungschefs, der Fakten schafft, die anschließend nicht mehr sicher zu halten sind: Erst wird eine Entlassung kommuniziert, die mangels Nachfolgelösung revidiert werden muss, dann werden Nachfolgepersonalien verkündet, die formal noch gar nicht existieren. Zwischen politischer Ankündigung und rechtlich wirksamer Ernennung klafft in dieser Umbildung eine auffällig große Lücke.
Ein Muster in der laufenden Umbildung
Der Fall Schnieder steht nicht isoliert. Er ist Teil einer größeren Kabinettsumbildung, die durch den Rücktritt des Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn im Zusammenhang mit dessen Leihmutterschaft ausgelöst wurde. Als Nachfolger Spahns ist der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei vorgesehen, der wiederum von der bisherigen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken abgelöst wird. Deren Posten übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Merz kündigte bei seinem Statement zudem an, es werde „weitere Veränderungen im Bundeskabinett“ geben, ohne dies näher auszuführen.
Diese Kettenreaktion von Nachbesetzungen legt nahe, dass die Umbildung insgesamt unter erheblichem Zeitdruck und mit wenig Spielraum für Korrekturen erfolgte. Der Fall Schnieder/Güntzler ist dabei der sichtbarste Beleg dafür, dass zentrale Elemente dieses Umbaus offenbar nicht bis zum Ende durchdacht waren, bevor sie kommuniziert wurden.