Herbert Kesslers Wetterprognose als kommunale Dienstleistung

Herbert Kessler, pensionierter Verwaltungsbeamter im Kölner Süden, hat aus einer Lücke im städtischen Entsorgungssystem ein privates Verfahren entwickelt, das mit bemerkenswerter Regelmäßigkeit funktioniert. Die Stadt Köln vergibt Sperrmülltermine nach einem Verfahren, das man höflich als „planungsintensiv“ bezeichnen könnte: Anmeldung Wochen im Voraus, feste Abholtermine, die selten mit dem tatsächlichen Bedarf zusammenfallen. Kessler hat diese Lücke geschlossen, indem er sie schlicht outgesourct hat — an den Deutschen Wetterdienst.

Sein Verfahren ist unaufwendig. Sobald der DWD eine Windwarnung der Stufe Gelb herausgibt, wandert das auszurangierende Mobiliar auf den Balkon. Bft 7 genügt in der Regel; bei Bft 8 ist mit zügigerer Bearbeitung zu rechnen. Was andere Bürger als amtliche Gefahrenmeldung lesen, liest Kessler als Terminbestätigung.

Bemerkenswert an dem Verfahren ist weniger seine Chuzpe als seine Beiläufigkeit. Der DWD liefert in seinen Warnmeldungen nicht nur Geschwindigkeiten, sondern auch Windrichtungen — im Fall einer klassischen Südwestlage zunächst aus südwestlicher, später aus westlicher Richtung. Diese Angabe versteht sich behördlicherseits als meteorologische Zusatzinformation. Kessler versteht sie als Lieferadresse.

Die Grenzen des Verfahrens zeigten sich, als ein ausrangierter Stuhl den Balkon in Richtung Nordwesten verließ und im Rosenbeet der Nachbarin, einer gewissen Frau Bergmann, landete — zum zweiten Mal in diesem Monat, wie sie nicht ohne Nachdruck feststellte. Kessler hatte die Windrichtung korrekt gelesen, nur die Wohnlage der Betroffenen nicht in seine Planung einbezogen. Ein Fehler, den er selbst als Planungsfehler einstufte, nicht als grundsätzlichen Mangel des Systems.

Der Vorfall wirft ein Licht auf zwei Systeme gleichzeitig: das kommunale, das seine Bürger zu solchen Umwegen zwingt, und das private, das sich mit bemerkenswerter Findigkeit an dessen Lücken anpasst. Der DWD, so lässt sich resümieren, liefert zuverlässig die Physik. Für die Zielgenauigkeit bleibt weiterhin der Bürger selbst zuständig — im Zweifel mit Blick auf die Gartenlage der Nachbarschaft.

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