Medienbildung an der Schule: Wie die KMK Verweigerung zur Stärkung umetikettiert

Es gibt einen Satz, der die ganze Erklärung trägt, und er klingt so harmlos wie eine Wettervorhersage: „Die problematische Mediennutzung findet überwiegend außerhalb der Schule statt.“ Wer das liest, nickt erst einmal. Stimmt ja. Und genau in diesem Nicken liegt der Trick.

Die Bildungsministerkonferenz (BMK) hat eine Erklärung zum Umgang mit sozialen Medien im schulischen Bereich vorbereitet, beschlossen werden soll sie im Juni. Die ZEIT hat den Entwurf vorab gesehen, netzpolitik.org bereits Anfang Juni über dieselbe Vorlage berichtet. Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe: kein konsequenter Ausbau der Medienbildung an Schulen, sondern der Verweis auf die Eltern. „Die verfassungsrechtlich verankerten Erziehungspflichten und -rechte der Eltern stehen in diesem Feld im Vordergrund“, heißt es im Papier. Und weil die Nutzung eben überwiegend zu Hause stattfinde, sei eben auch zu Hause der Ort, an dem das Problem zu lösen sei.

Der Ort des Konsums begründet keine Zuständigkeit

Halten wir kurz inne bei dieser Logik, denn sie ist verführerisch und falsch zugleich. Nach demselben Muster müsste man das Lesen nicht in der Schule unterrichten – Bücher werden ja überwiegend zu Hause gelesen. Man müsste keine Ernährungslehre betreiben, gegessen wird schließlich am heimischen Tisch. Der Ort, an dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, hat noch nie etwas darüber ausgesagt, wo die Fähigkeit dazu erworben werden soll. Genau das ist der Auftrag von Schule: Menschen für eine Welt zu befähigen, die zum allergrößten Teil außerhalb des Klassenzimmers liegt.

Indem die Erklärung den Ort der Nutzung zur Begründung für die Zuständigkeit erklärt, vollzieht sie einen Taschenspielertrick. Aus einer empirischen Feststellung – Jugendliche sind nun einmal nicht im Unterricht bei TikTok – wird eine politische Setzung: also sollen sich die Eltern darum kümmern. Das ist keine Schlussfolgerung, das ist eine Entscheidung, die sich als Sachzwang verkleidet. Es ist die Naturalisierung einer institutionellen Verantwortungsabgabe: Was eine bewusste Wahl ist, erscheint als natürliche Gegebenheit, über die man gar nicht mehr streiten kann.

Die zwei Stufen der Abwälzung

Das Bemerkenswerte ist, dass die Verantwortung nicht einfach nur weitergereicht wird – sie wird in zwei Stufen verschoben. Erst erklärt die BMK die Medienkompetenz zur Sache der Eltern. Und dann, zweite Stufe, sollen ausgerechnet die Lehrkräfte den Eltern beibringen, wie diese ihre Kinder medienkompetent erziehen. Die Schule zieht sich also aus der eigentlichen Bildungsaufgabe zurück und übernimmt stattdessen die Elternschulung. Die schulpolitische Sprecherin der GEW, Anja Bensinger-Stolze, bringt das auf den Punkt: Lehrkräfte sollten den Erziehungsberechtigten nun vermitteln, wie Medienbildung zu Hause zu funktionieren habe – das wirke wie ein Abschieben von Verantwortung und sei im Grunde verantwortungslos.

Man muss sich das Resultat vor Augen führen: Die Institution, die über ausgebildetes Personal, Lehrpläne und einen gesetzlichen Bildungsauftrag verfügt, delegiert eine ihrer Kernaufgaben an Privathaushalte – und behält für sich die Rolle des Ratgebers. Das ist, als würde ein Krankenhaus die Operationen den Angehörigen überlassen und sich darauf beschränken, ihnen erklärende Broschüren in die Hand zu drücken.

Was die Schule tatsächlich leistet

Wie es um die Medienpädagogik an deutschen Schulen wirklich bestellt ist, lässt sich an Zahlen ablesen, und sie sind ernüchternd. Jugendliche zwischen 16 und 18 verbringen laut der Postbank Jugend-Digitalstudie 2025 im Schnitt 65,5 Stunden pro Woche online – über neun Stunden täglich. Dem steht eine schulische Medienbildung gegenüber, die kaum messbar ist. Das sogenannte „Mainstreaming“, bei dem Medienkompetenz über alle Fächer verstreut vermittelt werden soll, lässt sich praktisch nicht überprüfen. Niemand weiß, ob im Deutschunterricht tatsächlich über Fake-News gesprochen wird oder ob in Sozialkunde die Rolle der vierten Gewalt zur Sprache kommt. Ein verpflichtendes Regelfach Medienbildung haben laut ZEIT nur fünf der sechzehn Bundesländer im Lehrplan, zwei davon im Pilotbetrieb. Ein eigenständiges Fach „digitale Grundbildung“ wie in Österreich lehnen die Minister ab.

Der renommierte Bildungsforscher Olaf Köller, Vorsitzender der Social-Media-Kommission von Bundesbildungsministerin Karin Prien, hat das in einer Stellungnahme so beschrieben: Es sei letztlich dem Zufall überlassen, ob ein Kind im richtigen Bundesland, an der richtigen Schule, mit der richtigen Lehrkraft zusammentreffe, die über die entsprechenden Fähigkeiten verfüge. Auf Deutsch: Es gibt kein System. Es gibt Glück oder Pech.

Und nun die Verpackung

Hier wird es medienkritisch interessant. Denn während der Beschluss inhaltlich eine Verweigerung ist, verkauft die KMK ihn als das Gegenteil. Ihre eigene Pressemitteilung trägt die Überschrift, die Bildungsministerkonferenz „stärke Medienkompetenz und setze auf verantwortungsvolle digitale Bildung“. Stärken. Ein Beschluss, der keine zählbare Maßnahme enthält, kein Pflichtfach einführt, keine Stundenkontingente festlegt, firmiert in der eigenen Außendarstellung als Stärkung.

Man muss beide Texte nur nebeneinanderlegen. Die KMK-Mitteilung spricht von Stärkung; netzpolitik.org titelt über denselben Entwurf: „Eltern und Mitschüler sollen es richten.“ Beide meinen das gleiche Dokument. Das ist die Lücke, in der politische Kommunikation heute operiert: Die Überschrift behauptet eine Handlung, die der Inhalt verweigert. Und weil kaum jemand den Entwurf liest, sondern fast alle nur die Pressemitteilung, gewinnt am Ende die Verpackung.

Die Selbstdiagnose, die ignoriert wird

Das Pikanteste hat die KMK selbst geliefert. BMK-Präsidentin Anna Stolz räumte schon im März ein, für Medienbildung gebe es bisher „nicht genug Raum und Zeit in den Lehrplänen“ – das müsse sich ändern. Eine korrekte Diagnose. Der Beschluss, der nun vorliegt, ändert genau das nicht. Die Institution stellt das Problem fest und beschließt anschließend, es nicht zu lösen. Selten lässt sich die Distanz zwischen Einsicht und Handeln so genau vermessen.

Warum „Mündigkeit“ ohne Pflichtfach eine Leerformel ist

Verteidigt wird die Linie mit einem Wort, das gut klingt: Mündigkeit. Pauschale Verbote helfen nicht, heißt es, man brauche Medienkompetenz und digitale Mündigkeit. Das stimmt sogar – nur folgt daraus exakt das Gegenteil dessen, was beschlossen wird. Mündigkeit fällt nicht vom Himmel. Sie ist das Ergebnis von Bildung, die organisiert, finanziert und verbindlich gemacht werden muss. Wer Mündigkeit beschwört und im selben Atemzug das Pflichtfach verweigert, verkauft eine Sparmaßnahme als Pädagogik.

Bemerkenswert ist die parteipolitische Konstellation. Es waren nach übereinstimmenden Berichten vor allem SPD- und Linken-Ministerinnen, die einen Vorstoß für Mindestalter und handyfreie Zonen ausbremsten – unter dem progressiv klingenden Banner „Mündigkeit statt Verbot“. Das progressive Vokabular dient hier der billigeren Variante: nichts auszubauen. So wird ein eigentlich emanzipatorischer Begriff zur Tarnkappe für institutionelle Bequemlichkeit.

Worum es eigentlich geht

Eine Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die Desinformation erkennen, Algorithmen durchschauen und ihre Daten schützen können. Diese Fähigkeiten sind keine Privatsache, kein Hobby, das man im Elternhaus pflegt oder eben nicht. Sie sind die Grundausstattung für die Teilhabe an einer Öffentlichkeit, die zu großen Teilen digital geworden ist. Genau deshalb gehört Medien- und Demokratiebildung ins Zentrum des schulischen Auftrags – verbindlich, für alle, unabhängig vom Glück mit dem richtigen Bundesland.

Was viele Fachleute fordern, ist ein massiver Ausbau eben dieser Bildung. Was die Schulminister beschließen wollen, ist das Gegenteil – und nennen es trotzdem Stärkung. Man könnte das für einen Zufall der Wortwahl halten. Wahrscheinlicher ist, dass die Verpackung der einzige Teil ist, an dem in diesem Beschluss wirklich gearbeitet wurde.

Schreibe einen Kommentar