Mehrwert auf Rezept: Wenn der Staat bestimmt, was wertvoll ist

Wer abends durch das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender schaltet, kennt das Gefühl: Es kommt einem alles schon einmal vorgekommen vor. Nicht weil das Gedächtnis nachlässt, sondern weil tatsächlich vieles eine Wiederholung ist. Dazwischen Quizformate, Trödelshows, Sportübertragungen samt ausgedehntem Vorlauf. Das Programm wirkt wie eine breiige Masse, in der das Eckige, Einmalige, Aufwändige selten geworden ist. Genau dieses Programm soll künftig per Gütesiegel als besonders wertvoll markiert werden. Das wirft eine Frage auf, die größer ist als das Fernsehen.

Der Gleichklang der Hauptnachrichten

Am auffälligsten ist die Übereinstimmung dort, wo Unabhängigkeit am meisten erwartet würde: bei den Nachrichten. Zwei getrennte Redaktionen, ARD und ZDF, präsentieren Abend für Abend dieselbe Themenauswahl in ähnlicher Reihenfolge mit vergleichbarer Gewichtung. Die naheliegende Vermutung einer Absprache greift dabei zu kurz und ist auch nicht nötig. Beide ziehen aus denselben Nachrichtenagenturen, teilen dieselbe journalistische Schule und denselben professionellen Konsens darüber, was an einem Tag als relevant gilt. Das Ergebnis ist Gleichförmigkeit ohne Steuerung – eine Monokultur, die niemand anordnen muss.

Eine gewisse Übereinstimmung bei den harten Fakten ist dabei kein Mangel, sondern Sinn der Sache. Wenn ein Ereignis von Gewicht geschieht, sollen es beide melden, und zwar gleich. Der eigentliche Punkt liegt woanders: in der Übereinstimmung bei Auswahl, Rahmung und Auslassung. Nicht das, was berichtet wird, ist das Problem, sondern das, was übereinstimmend gar nicht erst vorkommt.

Die Verwertungsmaschine

Was zwischen den Nachrichten gesendet wird, folgt einer verwandten Logik. Trödelshows laufen täglich und über Stunden, mit immer demselben Format und demselben Personal. Reporter, die einst vom Spielfeldrand berichteten, moderieren über Jahrzehnte hinweg Quizsendungen. Bekanntes trägt weniger Risiko als Neues, deshalb rotieren dieselben Gesichter durch die Formate. Das ist die personelle Seite einer durchgängigen Risikovermeidung.

Beim Sport zeigt sich dieselbe Bewegung in anderer Gestalt. Das Drumherum – Vorberichte, Expertenrunden, Analyse und Wiederholung der Analyse – nimmt oft mehr Raum ein als das Ereignis selbst. Dass inzwischen auch Begegnungen unterer Spielklassen übertragen werden, lässt sich als Symptom lesen: Nicht das Ereignis erzeugt den Apparat, der Apparat sucht sich Ereignisse, die ihn rechtfertigen. Gegen Sportübertragungen ist nichts einzuwenden. Etwas einzuwenden ist gegen die Verdrängung – wenn das übrige Programm in großer Zahl aus Wiederholungen derselben Sendungen besteht.

Drei Symptome, eine Ursache: der Gleichklang zwischen den Sendern, die Quotenmitte mit ihren immer gleichen Formaten und Gesichtern innerhalb des Programms, die Konserve über die Zeit. Alle drei sind Ausdruck derselben Vermeidung des Risikos. Was als Vielfaltsauftrag begründet wird, organisiert sich in der Praxis als Wiederholungs- und Verwertungsmaschine.

Die Frage der Legitimation

Hier wird der Befund mehr als eine Geschmacksfrage. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk begründet sich mit einem Auftrag zur Grundversorgung: Information, Bildung, Kultur, Vielfalt auch dort, wo sie sich nicht rechnet. Genau dieser Auftrag rechtfertigt den verpflichtenden Beitrag. Konvergieren aber zwei vom selben Beitrag getragene Anstalten zur selben Auswahl, und füllt sich die Fläche mit Dauerformaten und Wiederholungen, dann wird der Auftrag dort verfehlt, wo er einzig den Beitrag rechtfertigt. Das ist kein Gebühren-Grummeln, sondern eine Frage an die Legitimation: Wofür genau wird bezahlt, wenn das Unterscheidbare das Seltene ist?

Wenn der Mehrwert ein Prädikat bekommt

Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick auf ein Instrument, das die meisten Zuschauer noch nicht kennen. Seit dem Medienstaatsvertrag von 2020 bestimmen die Landesmedienanstalten nach § 84 MStV alle drei Jahre, welche Angebote einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten und damit den sogenannten Public-Value-Status erhalten. Solche Angebote müssen auf Benutzeroberflächen – etwa auf Smart-TVs – leicht auffindbar gemacht werden. Zuletzt wurden 324 Angebote mit diesem Status ausgezeichnet.

Bisher betraf das ganze Angebote, also etwa eine App in einer Senderliste. Der geplante Digitale-Medien-Staatsvertrag, dessen ersten Entwurf die Länder für Sommer 2026 angekündigt haben, will das Prinzip auf einzelne Inhalte ausweiten – auf Artikel, Videos, Posts. Erklärtes Ziel ist es, verlässliche Informationen stärker in den Feed zu bringen. Welche Inhalte als verlässlich und wertvoll gelten, bestimmt dann nicht der Nutzer, sondern eine staatlich legitimierte Stelle.

Die Befürworter haben ein nachvollziehbares Anliegen: Qualitätsvolle Information soll im digitalen Grundrauschen nicht untergehen. Und es stimmt, dass schon heute jemand sortiert – bislang der Plattformalgorithmus nach kommerziellem Kalkül. Die Frage ist also nicht, ob sortiert wird, sondern wer es tut und nach welchen überprüfbaren Maßstäben. Der Unterschied zwischen geringerer Sichtbarkeit und Löschung ist real und sollte nicht eingeebnet werden. Doch in einer Aufmerksamkeitsökonomie ist Unsichtbarkeit eine wirksame Form der Stummschaltung.

Und damit schließt sich der Kreis zum Programm. Eine Instanz, die „Mehrwert“ bestimmt, wird sich am etablierten professionellen Konsens orientieren – also an eben jenem Gleichklang, an jener Verwertungslogik, die das Programm ohnehin prägt. Was abweicht, ist per Definition weniger anschlussfähig. So könnte ein Instrument, das die Meinungsvielfalt sichern soll, am Ende das Etablierte prädikatisieren und das Abweichende weiter an den Rand schieben. Die Maschine bekäme das Gütesiegel.

Vielleicht lässt sich das gut regeln, transparent, justiziabel, hinreichend staatsfern. Vielleicht auch nicht. Sicher ist nur die Frage, die am Anfang steht und über alles Weitere entscheidet: Wer bestimmt, was einen Mehrwert hat – und was geschieht mit dem, was es nicht in die Liste schafft?

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