Sprachtestpflicht ohne Zugangsgarantie: die blinde Stelle in Priens Kita-Gesetz
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will mit dem geplanten Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) verbindliche Sprachstandserhebungen und eine obligatorische Förderung gesetzlich verankern. Ein Kommentar der F.A.Z. begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und mahnt, die Ministerin dürfe bei den Qualitätsanforderungen nicht nachgeben. Bemerkenswert ist, was der Text im gleichen Atemzug selbst einräumt: Wie sozial schwache Familien überhaupt rechtzeitig erreicht werden können, sei „bisher eine ungelöste Frage, die in der Verantwortung der Länder läge.“ Diese Formulierung verdient mehr Aufmerksamkeit, als sie im Kommentar bekommt.
Ein Gesetz für die zweite Stufe
Das SCQEG reguliert, was mit einem Kind geschieht, sobald es in der Kita angekommen ist: Sprachstand feststellen, Förderbedarf bestimmen, Wirksamkeit evaluieren. Es setzt damit an einem Punkt an, den ein erheblicher Teil der Zielgruppe nie erreicht. Aktuelle Auswertungen zeigen, wie groß diese Lücke ist.
Ein Factsheet der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) vom November 2025 fasst die Befunde zu sogenannten „Kita-Gaps“ zusammen: Kinder aus Familien mit nicht-deutscher Familiensprache oder mit Armutsgefährdung besuchen seltener eine Kita – nicht weil ihre Eltern es weniger wollen, sondern weil ihnen der Zugang seltener gelingt. Bei einjährigen Kindern liegt die Nutzungsquote bei deutscher Familiensprache bei 39 Prozent, bei nicht-deutscher Familiensprache bei 20 Prozent. Der ungedeckte Bedarf – also der Anteil der Familien, die einen Platz wollen, aber keinen bekommen – liegt in derselben Altersgruppe bei 25 Prozent (deutsche Familiensprache) gegenüber 40 Prozent (nicht-deutsche Familiensprache). Bei Armutsgefährdung zeigt sich dasselbe Muster: 42 Prozent Nutzung bei nicht-armutsgefährdeten, 17 Prozent bei armutsgefährdeten Familien, bei einem ungedeckten Bedarf von 24 zu 35 Prozent.
Erst mit steigendem Alter der Kinder gleichen sich die Betreuungsquoten an. Bis zum Schuleintritt bleibt für beide Merkmale – Familiensprache und Armutsgefährdung – aber ein messbar höherer ungedeckter Bedarf gegenüber der jeweiligen Referenzgruppe bestehen. Genau die Kinder, für die frühe Förderung den größten Effekt hätte, kommen also am spätesten und am unvollständigsten im System an.
Kein Präferenzproblem, sondern ein Vergabeproblem
Das Factsheet widerlegt dabei ausdrücklich die naheliegende Gegenthese, wonach diese Unterschiede schlicht unterschiedliche Betreuungswünsche der Familien widerspiegelten. Diese Annahme lasse sich empirisch nicht halten, denn nicht die Eltern allein entschieden darüber, ob und welchen Kitaplatz ihr Kind bekomme.
Der Mechanismus dahinter ist strukturell: Je knapper das Platzangebot, desto stärker reproduziert sich soziale Ungleichheit, weil unter Mangelbedingungen ein Anbietermarkt entsteht, in dem die Kitas die Familien auswählen und nicht umgekehrt. Bevorzugt aufgenommen werden dabei vor allem Kinder aus wirtschaftlich gut situierten und aus Doppelverdiener-Familien, die eine Erwerbstätigkeit nachweisen können – ein Kriterium, das Alleinerziehende und Familien mit unsicherer Beschäftigung strukturell benachteiligt. Hinzu kommen laut Factsheet mangelnde mehrsprachige Information, aufwendige Anmeldeverfahren und, in Teilen, diskriminierende Aufnahmepraxis einzelner Träger.
Der quantitative Rahmen dafür: Bundesweit fehlten laut Institut der deutschen Wirtschaft im Jahr 2024 noch immer 306.000 Betreuungsplätze, vor allem im U3-Bereich – davon allein 93.000 in Nordrhein-Westfalen, jenem Bundesland, das der F.A.Z.-Kommentar selbst als besonders betroffen von schulischen Entwicklungsrückständen nennt. Die bundesweite Betreuungsquote für unter Dreijährige lag zum 1. März 2025 bei 37,8 Prozent, mit anhaltend deutlichen Unterschieden zwischen alten und neuen Bundesländern.
Was das für das SCQEG bedeutet
Ein Gesetz, das Sprachstandserhebungen „spätestens im fünften Lebensjahr“ vorschreibt, trifft in erster Linie Kinder, die zu diesem Zeitpunkt längst in der Kita sind. Es sagt nichts darüber, wie die Kinder, deren Familien schon mit einem Jahr keinen Platz bekommen, überhaupt ins System gelangen sollen. Die Verantwortung dafür wird an die Länder verwiesen – ohne dass das Gesetz selbst Instrumente, Fristen oder Sanktionen für diese erste, vorgelagerte Stufe vorsieht.
Förderprogramme und Qualitätsgesetze, die ausschließlich an der Institution Kita ansetzen, können naturgemäß nur den Kindern nützen, die diese Institution auch erreichen. Solange die Platzvergabe selbst – nach Befund der Forschung streckenweise eine „Blackbox“ ohne einheitliche, überprüfbare Kriterien – nicht Teil der gesetzlichen Regelung wird, bleibt die Verbindlichkeit, die Prien für die Förderqualität durchsetzen will, auf die bereits erreichte Hälfte der Zielgruppe beschränkt. Die andere Hälfte taucht in der Statistik der Sprachstandserhebungen gar nicht erst auf.
Quellen: F.A.Z.-Kommentar von Heike Schmoll, 11.08.2026, „Bei den Qualitätsansprüchen darf Prien nicht nachgeben“; Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Factsheet „Zugangs- und Teilhabechancen in der Kindertagesbetreuung“, November 2025; Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung „Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung 2025 um 5,6 % gesunken“, 31.10.2025.