Am 12. August 2026 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Neustrukturierung von Verfassungsschutz und BND beschlossen. Innenminister Alexander Dobrindt nennt ihn einen „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Der Anlass ist real: Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung eine Frist bis Jahresende gesetzt, um die rechtlich fragwürdige Kontrolle des BND zu reparieren. Was daraus geworden ist, verdient einen genaueren Blick – nicht wegen der 730 Seiten, sondern wegen des Zeitpunkts.
Ein Gesetz, ein Zeitfenster
Drei Bundesländer wählen in den kommenden Wochen. Den Anfang macht Sachsen-Anhalt am 6. September, wo die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft ist und in Umfragen vorn liegt. Die Partei hat bereits angekündigt, im Falle einer Regierungsbeteiligung politische Beamte auszutauschen – und der Leiter eines Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter.
Genau in dieses Fenster fällt eine Reform, die dem Verfassungsschutz deutlich mehr Befugnisse gibt: heimliches Eindringen in Wohnungen, heimliche Zerstörung und Manipulation von Gegenständen, heimliches Zurückhacken. Das sind Instrumente, die bislang der Polizei mit ihren rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien vorbehalten waren. Das Trennungsgebot – von den Alliierten als Lehre aus dem Nationalsozialismus verankert, damit nie wieder eine geheim operierende Staatspolizei auf deutschem Boden agiert – wird an dieser Stelle deutlich aufgeweicht.
Man muss kein Alarmist sein, um zu fragen, was aus einem mächtigeren Instrument wird, dessen politische Kontrolle in wenigen Wochen an anderer Stelle liegen könnte.
Das eigentliche Problem: Kontrolle ohne Demokratievorbehalt
Wenn über Sicherheitsgesetze diskutiert wird, geht es meist um die Frage: mehr Befugnisse oder weniger? Diese Debatte greift zu kurz. Die eigentliche Leerstelle des Entwurfs ist eine andere: Er erweitert die Eingriffsbefugnisse eines Inlandsgeheimdienstes, ohne mitzudenken, dass die politische Kontrolle über diesen Dienst kein statisches Gut ist. Sie hängt von Mehrheiten ab – und diese Mehrheiten verändern sich gerade strukturell.
Das Bundesverfassungsschutzgesetz von 1950 und seine Nachfolger gingen implizit von einer Prämisse aus: Demokratische Parteien kontrollieren die Dienste, die Dienste schützen die Demokratie vor ihren Feinden. Diese Prämisse war nie rechtlich kodifiziert, sie war eine politische Selbstverständlichkeit der alten Bundesrepublik. 2026 ist sie das nicht mehr. Ein Gesetzentwurf, der Befugnisse erweitert, ohne diese veränderte Ausgangslage zu berücksichtigen, baut auf einem Fundament, das es so nicht mehr gibt.
Kontrolle wird kleiner, nicht größer
Parallel zur Ausweitung der Befugnisse wird die Kontrolle verschlankt – Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) nennt das „weniger bürokratisch“. Ein neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat soll künftig beide Dienste beaufsichtigen. Die G10-Kommission wird aufgelöst, die Bundesdatenschutzbeauftragte bleibt außen vor.
Auch die Eingriffsschwelle sinkt. Für eine „erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit“ soll es künftig reichen, seine Kommunikation zu verschlüsseln oder eine Bagatellstraftat zu begehen – Sticker kleben, Plakate abreißen. Das trifft strukturell eher die Zivilgesellschaft als organisierte extremistische Netzwerke, die sich professionelle Tarnung leisten können. Wer beobachtet wird, erfährt davon in der Regel nichts und kann sich, anders als im Ermittlungsverfahren der Polizei, kaum wehren.
Zum Vergleich: In Frankreich und den Niederlanden gelten Geheimdienstarbeit und Quellenschutz laut Reporter ohne Grenzen nicht als Widerspruch. Großbritannien kennt einen „Anwalt der Betroffenen“, der die Interessen von Überwachten vertritt. Im deutschen Entwurf sucht man vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes vergeblich.
Warum das Muster bekannt vorkommt
Es ist ein vertrautes Muster: Eine strukturelle Reform wird technokratisch verhandelt – mehr Effizienz, weniger Bürokratie, „Meilenstein“ – während die politische Machtfrage, die diese Struktur erst gefährlich oder harmlos macht, ausgeblendet bleibt. Man diskutiert das Werkzeug, nicht die Hand, die es künftig führen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung eine Frist gesetzt, weil die bisherige Kontrolle rechtsstaatlich nicht mehr tragbar war. Daraus ist ein Entwurf geworden, der die Kontrolle nicht repariert, sondern verkleinert – und das zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Parteienlandschaft so verschiebt, dass die Frage „Wer kontrolliert die Kontrolleure?“ drängender ist als seit Jahrzehnten. Ein Sicherheitsgesetz, das diese Frage nicht stellt, ist kein Meilenstein. Es ist eine Wette darauf, dass sich an den politischen Mehrheiten nichts Grundlegendes ändert – eine Wette, die man in Sachsen-Anhalt am 6. September zum ersten Mal verlieren könnte.
Quelle: Daniel Leisegang, „Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich“, netzpolitik.org, 12. August 2026, netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-geschichtsvergessen-und-gefaehrlich