Am 26. Oktober hat sich SPD-Fraktionschef Matthias Miersch für Ilse Aigner als nächste Bundespräsidentin ausgesprochen (DIE ZEIT). Die Präsidentin des Bayerischen Landtags habe längst über Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit, sie sei in den Koalitionsverhandlungen eine verlässliche Partnerin gewesen, und nach zwölf Männern an der Spitze des Staates sei es Zeit für eine Frau. CSU-Chef Markus Söder hatte zuvor darauf verwiesen, dass die CSU in 75 Jahren weder den Kanzler noch den Bundespräsidenten gestellt habe, man sei deshalb „auch mal dran“. Aigner selbst hat keine Kandidatur erklärt, die CDU hält sich bedeckt. Gewählt wird am 30. Januar, und CDU, CSU und SPD verfügen in der Bundesversammlung über eine ausreichende Mehrheit.
Drei Kriterien, keines betrifft das Amt
Miersch nennt Mehrheitsfähigkeit, Geschlecht und Verhandlungsstil, Söder nennt Proporz. Was ein Bundespräsident in den kommenden fünf Jahren leisten soll und welche Eignung dafür nötig wäre, kommt in beiden Begründungen nicht vor. Das Amt wird behandelt wie ein Ressort, das nach Koalitionsarithmetik zugeteilt wird.
Der Proporzgedanke hat zudem eine Schwachstelle. Die CSU stellt im Bundeskabinett die Ministerien für Inneres, für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (ORF; Innen- und Agrarminister aus der CSU standen noch im Juni 2026 im Bundestag Rede und Antwort). Dazu kommen mit Söder der Ministerpräsident Bayerns und mit Aigner die Präsidentin des dortigen Landtags. Dass die Partei bei der Verteilung der Ämter zu kurz gekommen sei, lässt sich aus dieser Bilanz nur mit Mühe ableiten.
Söders Rechnung enthält außerdem eine Doppelbuchung. Beim Anspruch auf Posten tritt die CSU als eigenständige Partei auf, bei der Bilanz müsste sie sich als Teil der Union lesen lassen. Die Union stellte sechs der bisher zehn Kanzler (Adenauer, Erhard, Kiesinger, Kohl, Merkel, Merz) und mit Lübke, Carstens, Weizsäcker, Herzog, Köhler und Wulff sechs der zwölf Bundespräsidenten. Eine Benachteiligung folgt daraus nicht, schon gar nicht für eine Partei, die nur in Bayern antritt und bei der Bundestagswahl 2025 bundesweit auf 6,0 Prozent der Zweitstimmen kam (Bundeswahlleiterin). Ohne Zugriff auf das Kanzleramt war die CSU zudem nie: Franz Josef Strauß 1980 und Edmund Stoiber 2002 traten als Kanzlerkandidaten der Union an und verloren. Der Anspruch, nun „dran“ zu sein, ist damit ein Gewohnheitsrecht, das in keiner Verfassungsnorm steht.
Was das Amt tatsächlich leistet
Die staatsrechtliche Substanz beschränkt sich auf wenige Befugnisse: Ausfertigung der Gesetze, Ernennungen, völkerrechtliche Vertretung und Reservefunktionen in Regierungskrisen. Bei der Ausfertigung besitzt der Präsident ein Prüfungsrecht. Das formelle ist unstrittig, das materielle umstritten, und nach herrschender Meinung darf er die Unterschrift nur bei evidenten Verfassungsverstößen verweigern, nicht bei bloßen Zweifeln; ein politisches Prüfungsrecht gibt es nicht (Bundeszentrale für politische Bildung). In der Praxis fertigt der Präsident bei Zweifeln häufig aus und macht sie zugleich öffentlich, damit das Bundesverfassungsgericht kontrollieren kann; bei ESM und Fiskalpakt zeichnete Joachim Gauck erst nach dem Verfahren in Karlsruhe (Universität Frankfurt). Die Letztentscheidung über die Verfassungsmäßigkeit liegt damit ohnehin beim Bundesverfassungsgericht.
Geleistet wird die Prüfung nicht von einer Einzelperson, sondern vom Bundespräsidialamt, in dessen Verwaltungsbau rund 220 Beschäftigte untergebracht sind (t-online). Der Etat von Präsident und Amt lag 2026 bei 67,39 Millionen Euro (Deutscher Bundestag), für 2027 sieht der Regierungsentwurf 70,4 Millionen vor (Deutscher Bundestag). Auch die Reden entstehen dort. Gegen den Gedanken, diese Arbeit anders zu organisieren, steht der Einwand, eine Unterschrift brauche eine verantwortliche Person. Er trägt nur begrenzt, weil die Verantwortung für die Verfassungsmäßigkeit systematisch in Karlsruhe konzentriert ist. Ein vorgeschaltetes Prüfverfahren dort würde das Prüfrecht dorthin verlagern, wo die Entscheidungskompetenz längst liegt. Es wäre eine Verfassungsänderung, aber keine Systemfremdheit.
Der stärkste Grund, das Amt zu behalten, sind die Reservefunktionen: der Kanzlervorschlag an den Bundestag und, unter bestimmten Bedingungen, dessen Auflösung (Wissenschaftliche Dienste des Bundestages). Sie kommen selten zum Einsatz, und in der Debatte um Aigner spielen sie keine Rolle.
Direktwahl und der Widerspruch zur Machtlosigkeit
Der Parlamentarische Rat hat das Amt 1949 bewusst schwach gebaut, als Lehre aus dem Reichspräsidenten der Weimarer Republik, und die Wahl der Bundesversammlung übertragen. Die Forderung nach einer Direktwahl, die auch in den Leserforen der Debatte regelmäßig auftaucht, stößt auf einen Widerspruch: Ein vom Volk gewähltes Staatsoberhaupt ohne Befugnisse bekäme ein Mandat, das es nicht einlösen kann. Mit Befugnissen wäre es ein anderes Verfassungssystem. Die Direktwahl würde die Legitimation eines Amtes erhöhen, dessen Funktion strittig ist, statt die Funktionsfrage zu beantworten.
Symbolfigur statt Qualifikation
Die Leserkommentare unter dem Zeit-Artikel zeigen die Kehrseite des Proporzes. Gefordert werden Hape Kerkeling, Herbert Grönemeyer, Roland Kaiser oder Angela Merkel, also Beliebtheit statt Parteibuch. Andere vermissen ein Sachargument für Aigners Eignung, und Motivdeutungen, die Söders Vorstoß als Konkurrenzabwehr lesen, gehören ebenfalls zum Repertoire. Hier wie dort gilt das Amt als Bühne, auf der Person und Proporz zählen, nicht als Aufgabe, für die sich Qualifikation benennen ließe.
Ein Amt, dessen Besetzung sich ohne jede Funktionsbeschreibung begründen lässt, hat damit eine Auskunft über seine Funktion gegeben.