Das EU-Parlament hat an diesem Dienstag die Aufhebung der Immunität der CSU-Abgeordneten Angelika Niebler verweigert. Die Europäische Staatsanwaltschaft wollte zwei Fragen klären: ob Niebler Reisekosten vorschriftswidrig abgerechnet und ob sie ihre Assistenten zeitweise für mandatsfremde Aufgaben eingesetzt habe. Die Mehrheit der Abgeordneten entschied, dass diese Fragen offen bleiben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bemerkenswert ist nicht der einzelne Fall, sondern die Lage, in der er auftritt. Niebler geht laut der Datenbank Integrity Watch EU achtzehn Nebentätigkeiten nach. Geschätztes Zusatzeinkommen pro Jahr: rund 180.000 Euro. Zum Vergleich: Das jährliche Grundgehalt einer EU-Abgeordneten liegt bei etwa 120.000 Euro brutto. Wer hier hauptberuflich was tut, ist nicht ganz leicht zu beantworten.
Die Spitzenposition hält Niebler dabei nicht einmal. An der Spitze der Liste mit den meisten Nebentätigkeiten stehen Axel Voss (CDU) mit dreißig, Peter Liese (CDU) mit sechsundzwanzig und Markus Ferber (CSU) mit dreiundzwanzig Aufgaben. Sieben der zehn Abgeordneten mit den meisten Nebentätigkeiten kommen aus Deutschland, sechs davon gehören der konservativen EVP-Fraktion an. Eine deutsche Spezialität, die in Frankreich oder anderen EU-Ländern in dieser Dichte nicht zu finden ist.
Erklärbar ist das. Konservative Abgeordnete kommen häufiger aus juristischen oder wirtschaftlichen Berufen, ihre Parteien stehen programmatisch näher an wirtschaftlichen Interessen, und in Deutschland sind Nebentätigkeiten von Abgeordneten kulturell akzeptierter als anderswo. Wer das ungewöhnlich findet, hat die Reihenfolge übersehen: zuerst kommt das Selbstverständnis, dann die Regulierung.
Was der Fall Niebler darüber hinaus zeigt, betrifft den eigentlichen Kern: die Selbstkontrolle des Parlaments. Der Rechtsausschuss empfahl, die Immunität nicht aufzuheben. Begründung: Die Hauptbelastungszeugin, eine ehemalige Mitarbeiterin Nieblers, verfolge womöglich eigene Interessen. Das Plenum folgte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor festgehalten, dass die Zeugin zahlreiche Dokumente vorgelegt habe und ein Anfangsverdacht damit gegeben sei. Über den Anfangsverdacht entscheidet im Strafverfahren normalerweise die Staatsanwaltschaft. Im EU-Parlament entscheiden Kolleginnen und Kollegen darüber, ob die Staatsanwaltschaft entscheiden darf.
Diese Konstruktion produziert verlässliche Ergebnisse. Wenn Abgeordnete über die Aufhebung der Immunität anderer Abgeordneter abstimmen, ist Solidarität das wahrscheinlichste Resultat. Nicht weil alle Beteiligten korrupt wären – die meisten sind es vermutlich nicht –, sondern weil institutionelle Selbstkontrolle in einer Berufsgruppe, die sich selbst gegenüber als Klasse versteht, an einer einfachen Hürde scheitert: Niemand will der erste sein, der einen Schutzschirm einreißt, unter dem man irgendwann selbst landen könnte.
Der Sozialwissenschaftler Florian Spohr von der Universität Stuttgart formuliert es in der ZEIT vorsichtig: Abgeordnete stellten sich schützend voreinander, um Ermittlungen nicht zuzulassen. Das ist die institutionentheoretisch korrekte Beschreibung dessen, was an diesem Dienstag wieder einmal stattgefunden hat.
Bleibt die Frage, was achtzehn Nebentätigkeiten neben einem Vollzeitmandat in der Praxis bedeuten. Die TÜV SÜD Stiftung, die internationale Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher, zwei Aufsichtsratsposten bei der LVM. Wer dort sitzt, hört zu, redet mit, entscheidet mit. Wer gleichzeitig im EU-Parlament Gesetze prüft, die genau diese Branchen betreffen, ist mit einem Konflikt konfrontiert, den auch die beste persönliche Integrität nicht auflöst. Der Konflikt ist strukturell.
Die Selbstauskunft sieht vor, dass Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten veröffentlichen. Die Gehaltsangaben erfolgen in Spannen, häufig unter Berufung auf Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen. Transparency International EU bildet daraus Mittelwerte. Genaues ist nicht verfügbar, weil Genauigkeit nicht vorgesehen ist. Wer das System gebaut hat, wusste, was er tat.
Das EU-Parlament hat am Dienstag eine Logik bestätigt, die seit Jahren bekannt ist: Aufklärung gibt es nur dort, wo sie politisch verkraftbar erscheint. Im Fall Niebler erschien sie offenbar nicht verkraftbar. Ob die Vorwürfe zutreffen, wird man nicht erfahren. Das ist, bei Lichte betrachtet, das eigentliche Ergebnis.