Am 20. Mai 2026 hat die FDP-Landtagsfraktion in Düsseldorf gemeinsam mit FDP-Abgeordneten im Europaparlament Verfassungsbeschwerde gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Verabschiedet wurde die Novelle im November 2025 von der schwarz-grünen Landesregierung — gegen die Stimmen von SPD, FDP und AfD. Der Vorgang ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Inhaltlich, weil das Gesetz Befugniserweiterungen enthält, die nach geltender Karlsruher Rechtsprechung bereits markiert sind. Politisch, weil die Antwort des Innenministers zeigt, in welche rhetorische Linie sich konservative Sicherheitspolitik gerade bewegt. Und parteipolitisch, weil die Grünen mittlerweile mittragen, was sie vor zehn Jahren noch beklagt hätten.
Was das Gesetz neu macht
Vier Punkte stehen im Kern der Beschwerde. Erstens: Der NRW-Verfassungsschutz darf erstmals Künstliche Intelligenz für die Auswertung von Daten einsetzen. Bislang war diese Kompetenz auf die Polizei beschränkt — und dort nur bei konkreten Gefahrenlagen zulässig. Im neuen Gesetz ist von einer konkreten Gefahrenlage nicht mehr die Rede; ein Richtervorbehalt fehlt ebenfalls. FDP-Fraktionschef Henning Höne nennt das einen „schweren Grundrechtseingriff ohne hinreichende Kontrolle“. Sein Verdacht, mit dieser Norm könne faktisch eine dauerhafte Datenbank aller Verfassungsschutz-Bestände entstehen, die zudem für externes KI-Training nutzbar wäre, hat einen konkreten Hintergrund: Bayern, Hessen und Niedersachsen setzen seit Jahren die Software des US-Unternehmens Palantir ein, die unter dem US-Cloud Act steht. KI-Modelle, die mit nachrichtendienstlichen Daten trainiert werden, behalten die statistischen Muster dieser Trainingsdaten in den Gewichten — auch wenn das Modell später ganz woanders eingesetzt wird.
Zweitens: Der Verfassungsschutz erhält Echtzeit-Zugriff auf alle Videokameras im öffentlichen Raum — und zwar nicht nur auf staatliche, sondern auch auf private Anlagen. Das umfasst Drogeriemarkt-Eingänge, Tankstellen, Parkplätze, Hausgemeinschaften, Bahnhofsvorplätze. Eine Infrastruktur, die ursprünglich für Hausrecht und Diebstahlschutz aufgebaut wurde, wird in einen staatlichen Überwachungsverbund umgewidmet, ohne dass die betroffenen Eigentümer informiert oder die einzelnen Maßnahmen richterlich angeordnet werden müssten.
Drittens: Der Verfassungsschutz darf auch Kontaktpersonen überwachen — also Menschen, die selbst keiner verfassungsfeindlichen Bestrebung verdächtig sind, sondern nur in Verbindung mit jemandem stehen, der es ist. Der Kreis ist, wie Höne nüchtern feststellt, „nahezu uferlos“. Das ist nicht polemisch: Es gibt keine klare Eingrenzung, ob „Kontakt“ hier persönliche Beziehung, beruflichen Austausch oder eine Telefonverbindung bedeutet.
Viertens: Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern — Anwälten, Geistlichen, Abgeordneten, Journalisten — ist nach Lesart der Beschwerdeführer nicht mehr ausreichend gewährleistet. Verfassungsrechtlich ist das besonders heikel, weil die Vertraulichkeit dieser Berufsgruppen kein Komfort ist, sondern eine institutionelle Bedingung für ihre Funktion. Wer mit seinem Anwalt nicht mehr unbeobachtet sprechen kann, hat keinen Anwalt mehr im rechtsstaatlichen Sinn.
Was Karlsruhe längst gesagt hat
Die schwarz-grünen Autoren des Gesetzes haben nicht im rechtsfreien Raum gearbeitet. Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Februar 2023 in seinem Urteil zu §25a HSOG und §49 HmbPolDVG (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20) die hessische und die Hamburger Regelung zur automatisierten Datenanalyse für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat dabei nicht nur die konkreten Normen kassiert, sondern Maßstäbe gesetzt: Die automatisierte Auswertung erzeugt „neues Wissen“, greift in die informationelle Selbstbestimmung aller ein, deren Daten erfasst werden — und braucht deshalb eine konkrete Gefahrenlage, eine Begrenzung der Datenarten und Auswertungsmethoden, einen Richtervorbehalt und nachvollziehbare Dokumentation. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW hat das Urteil ausdrücklich als Maßstab für die Landesgesetzgebung benannt.
Das neue NRW-Gesetz unterläuft diese Maßstäbe gleich mehrfach. Es lässt KI-Auswertung ohne konkrete Gefahrenlage zu, verzichtet auf den Richtervorbehalt und überträgt diese erweiterten Befugnisse zudem an einen Nachrichtendienst — also an eine Behörde mit deutlich weniger transparenten Strukturen als die Polizei. Die Verfassungsbeschwerde ist damit nicht „abenteuerlich“ oder „reflexartig“, sondern in der bestehenden Karlsruher Linie schon weitgehend vorgezeichnet.
Die Reul-Antwort
Der eigentlich aufschlussreiche Teil der Berichterstattung steht in der Reaktion des Innenministers. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) wirft der FDP vor, sie schiebe „reflexartig“ jedes Sicherheitsthema nach Karlsruhe und drücke sich damit „vor der Verantwortung, Sicherheit und Freiheit selbst auszutarieren“. Wer den Behörden aus Misstrauen die Hände binde, sorge dafür, dass Extremisten „mehr Spielraum“ hätten.
Das ist klassische Sicherheits-vor-Freiheit-Rhetorik, aber mit einer interessanten Verschärfung. Reul stellt nicht nur Sicherheit über Bürgerrechte — das wäre eine Position, mit der man inhaltlich streiten könnte. Er stellt das Verfahren der Verfassungsbeschwerde selbst als illegitim dar, als Drückebergerei. Genau die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist aber die institutionalisierte Form, in der eine liberale Demokratie über Sicherheitsbefugnisse streitet. Wer diese Anrufung als „Reflex“ disqualifiziert, entwertet das rechtsstaatliche Verfahren selbst. In der Schlussfigur — wer Bürgerrechte einklagt, hilft den Extremisten — kippt die Argumentation vollends: Sie macht Grundrechtsschutz und Komplizenschaft ununterscheidbar. Das ist nicht konservativ, das ist illiberal. Die Berichterstattung hätte diese Verschiebung wenigstens als rhetorisches Muster benennen können, statt sie als gleichwertige Gegenposition stehen zu lassen.
Schwarz-Grüne Verantwortung
Bemerkenswert an dem Gesetz ist nicht die CDU. Eine konservative Partei, die einem Verfassungsschutz mehr Befugnisse geben will, handelt in der Logik ihres Selbstverständnisses. Bemerkenswert sind die Grünen, und zwar in einer Doppelbewegung. Die erste ist die naheliegende: Machterhalt. Schwarz-Grün regiert seit 2022, die Umfragewerte der Grünen sind in NRW von 18,2 Prozent (Wahl 2022) auf rund 9 bis 10 Prozent gerutscht; in dieser Lage lässt sich kein Konflikt mit dem stärkeren Koalitionspartner mehr leisten, wenn man die Regierungsbeteiligung halten will.
Die zweite Bewegung ist die interessantere. Die Grünen haben sich in den vergangenen Jahren von einer Bürgerrechtspartei mit Wurzeln in Friedensbewegung und Anti-AKW-Milieu zu einer Partei der „wehrhaften Demokratie“ verschoben. Antifaschismus, Schutz vor Desinformation, Resilienz gegen autoritäre Akteure sind zu identitären Kernbegriffen geworden. Das ist nicht falsch, hat aber eine Nebenwirkung: Verfassungsschutz, Sicherheitsbehörden und Polizei werden in diesem Selbstverständnis nicht mehr als potentielle Grundrechtsgegner gedacht, sondern als Verbündete im Kampf gegen rechtsextreme und islamistische Bedrohungen. Wer den Verfassungsschutz so positiv besetzt, kann ihm schwer noch Befugnisse verweigern. Aus der Bürgerrechtspartei ist eine Pro-Staat-Partei in liberaler Sprache geworden.
Über dem Ganzen schwebt Hendrik Wüst — der Ministerpräsident, der in NRW vor allem durch Fototermine und kontroversenarme Vor-Ort-Auftritte präsent ist, während er gleichzeitig in der Berliner Spekulationsöffentlichkeit als möglicher nächster CDU-Bundeskanzler gehandelt wird. Das ist kein Versehen, sondern Strategie. In der CDU gilt seit Kohl und Merkel die Regel, dass Profil und Aufstieg umgekehrt proportional sind. Wer früh scharfe Setzungen macht, sammelt Feinde. Wer konturlos präsent bleibt, hält sich anschlussfähig. Die landespolitische Verantwortung für dieses Gesetz trägt formal der Ministerpräsident, aber niemand identifiziert ihn damit — weil ihn niemand wirklich mit irgendetwas identifiziert.
Was wirkt, bevor Karlsruhe entscheidet
Bei der FDP geht man realistisch davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht vor der NRW-Landtagswahl im April 2027 nicht entscheiden wird. Das ist das Muster: Befugnisse werden eingeführt, sie treten in Kraft, sie werden angewandt, sie sammeln Daten und prägen behördliche Routinen — und Jahre später kassiert Karlsruhe Teile davon. In der Zwischenzeit haben sie gewirkt. Die Daten, die im Bestand sind, lassen sich nicht zurückholen. Die Routinen, die in den Behörden eingeschliffen sind, nicht zurückspulen. Die KI-Modelle, die mit diesen Daten trainiert wurden, behalten ihre Trainingsdaten in den Gewichten, auch nach einem späteren Urteil.
Genau deshalb sind Vorab-Klagen wie diese kein „Reflex“, sondern eine der wenigen verbleibenden Möglichkeiten, eine Befugnis zu blockieren, bevor sie irreversibel wirkt. Dass es ausgerechnet eine FDP-Opposition braucht, um diesen Weg zu gehen, weil SPD und Grüne entweder mitstimmen oder zu schwach sind, sagt einiges über den aktuellen Zustand der bürgerrechtlichen Linie im deutschen Parteiensystem. Sie ist dort, wo man Opposition ist, lebhaft. Sie ist dort, wo man regiert, verhandelbar.