Was die Hand verlässt
Der 1. FC Köln zieht seine Linie bei Pyrotechnik dort, wo sie die Hand verlässt. „Alles, was die Hand verlässt, kann einen Menschen treffen“, sagt Philipp Türoff, Sprecher der Geschäftsführung, gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger. Das gelte für die eigenen Farben ebenso wie für die Gäste. Der Umkehrschluss liegt nahe, wird aber nicht ausgesprochen: Was brennt und an Ort und Stelle bleibt, fällt nicht unter diese Linie.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht es anders. Nach dem Derby sagte er: „Feuer und Pyrotechnik haben im Stadion auch nichts verloren.“ Wer zündelt, begeht nach Reuls Worten eine Straftat, und ob Bengalos kontrolliert abgebrannt werden, macht dem KSTA zufolge für ihn keinen Unterschied. Zwischen beiden Positionen liegt die eigentliche Frage: Was bedeutet Duldung, wenn der Veranstalter zugleich für die Sicherheit zuständig ist?
Das Derby als Prüfstein
Beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach am 11. Oktober wurde Pyrotechnik geworfen. Nach Angaben des KSTA wurden zwölf Menschen verletzt, darunter Polizeikräfte. Die Polizei nannte zunächst mindestens sechs Verletzte, darunter eine Ordnerin, ein Kind und drei Polizisten. Aus dem Gladbacher Block flog Pyrotechnik auf die Tribüne mit Kölner Fans, es dauerte mehrere Minuten, bis die Polizei einschritt. Türoff zufolge gingen die Verletzungen überwiegend auf unkontrolliert abgefeuerte Raketen und Böller zurück.
Die Unterscheidung zwischen kontrolliert und unkontrolliert erklärt damit das Gefahrenbild dieses Abends, aber nicht die Toleranz für den Rest. Der KSTA weist darauf hin, dass die Flammen von Bengalos bis zu 2000 Grad heiß werden und schwere Verbrennungen verursachen können. Am Sonntag, 15.30 Uhr, steht mit Bayer Leverkusen das nächste Risikospiel an.
Was die Recherche des KSTA nahelegt
Der KSTA geht der Frage nach, wie das Material ins Stadion gelangt. Beschrieben werden dichte Menschentrauben an den beiden Eingängen zur Südtribüne kurz vor dem Anpfiff und Gruppen, die nach Augenzeugenberichten so lange von hinten drücken, bis die Kontrollen eingestellt werden. Wahrscheinlicher sei allerdings, dass das Material schon vor den Spieltagen ins Stadion gelangt: Bei täglichen Anlieferungen, Dienstleistern, Führungen und Veranstaltungen sei eine lückenlose Kontrolle kaum möglich. Hinzu kommt ein Lagerraum, den die aktive Fanszene dem Bericht zufolge mit Duldung des Vereins nutzt. Eine Bestätigung des Vereins gibt es nicht, und Bengalos lagern dort nach Einschätzung des KSTA eher nicht.
Die Quellenlage ist begrenzt. Die zentrale Einordnung stammt von einem anonymen Insider, der von stiller Duldung statt aktiver Unterstützung spricht. Das ist plausibel, aber von außen nicht überprüfbar.
Zuständig sind die Vereine
Mit der neuen Kooperationsvereinbarung zu den Stadionallianzen, die das NRW-Innenministerium und die Vereine am 23. Juli 2026 unterzeichnet haben, sind die Vereine für die Veranstaltungssicherheit zuständig, die Polizei für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Im Stadion greift sie dem KSTA zufolge nur noch ein, wenn der Sicherheitsdienst die Lage nicht mehr unter Kontrolle hat. Ob das praktisch funktioniert, hängt am Ordnungsdienst. Nach Einschätzung des Insiders im KSTA besteht bei 13,80 Euro brutto pro Stunde wenig Neigung, sich einer Fackel in den Weg zu stellen.
Der Preis der Kulisse
Dem Verein entstehen Kosten. Nach dem Spiel gegen den FC Bayern München am 14. Januar 2026, das etwa neun Minuten unterbrochen werden musste, verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 220.000 Euro. Bis zu 73.000 Euro davon darf der Verein für eigene Sicherheits- oder Gewaltpräventionsmaßnahmen verwenden.
Dem steht ein Nutzen gegenüber. Der Insider im KSTA verweist darauf, dass Choreografien und Pyroshows auf der Südtribüne auch aus wirtschaftlichen Gründen erwünscht seien: Besucher auf den teuren Plätzen und in den Logen erwarteten das, und der Verein könne es sich nicht leisten, die Ultras zum Gegner zu haben. Ob der Verein tatsächlich so kalkuliert, ist nicht belegt. Die Anreizstruktur ist es. Nutzen und Sanktion landen beim selben Akteur, die Strafe wirkt dann weniger als Abschreckung denn als Preis, der sich gegen den Ertrag aufrechnen lässt.
Dieselbe Handlung, ein anderer Rahmen
Wie stark der Rahmen die Bewertung bestimmt, zeigt ein Vergleich. Bei der Demonstration „Gen Z regelt“ in Frankfurt am 31. Oktober war Pyrotechnik per Auflage verboten. Der Zug wurde mehrfach gestoppt, die Polizei löste ihn vor dem Ende der Route auf, ein Wasserwerfer war vor Ort, teils kam Pfefferspray zum Einsatz.
Die Handlung ist dieselbe, die Einordnung nicht: Auf der Straße ist Pyrotechnik ein Verstoß gegen eine Auflage, der Konsequenzen auslöst, im privat veranstalteten, öffentlich zugänglichen Raum ein Bestandteil der Inszenierung. Dahinter steht kein Messen mit zweierlei Maß, sondern eine Konstruktion: hier Versammlungsrecht und polizeiliche Zuständigkeit, dort Hausrecht und Veranstalterverantwortung.
Kostenstelle statt Kontrolle
Solange Nutzen und Sanktion beim selben Akteur liegen und die staatliche Zuständigkeit an der Stadiontür endet, bleibt die Einlasskontrolle eine Kostenstelle, die mit dem Showwert konkurriert. Eine Duldung, die der Innenminister als Straftat einordnet, ist als Kalkulationsposten schwer zu verantworten. Die Gespräche zur Stadioninfrastruktur zwischen dem Verein und den Kölner Sportstätten, von denen der KSTA berichtet, werden zeigen, ob die Sicherheit dabei als Posten oder als Aufgabe geführt wird.