Konsequent zu Ende gedacht: Die BDA-Logik nach oben

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat der FAZ ihre noch unveröffentlichte Stellungnahme zum Beitragsstabilisierungsgesetz vorab durchgereicht. Der Inhalt liest sich wie ein Lehrstück in selektiver Disziplin: Eine Kontaktgebühr für jeden Arztbesuch soll her, die Selbstbeteiligungsobergrenze von zwei auf drei Prozent des Bruttoeinkommens steigen, das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent sinken, die Bezugsdauer von 78 auf 52 Wochen verkürzt werden. Patientenquittungen sollen automatisch in die elektronische Patientenakte wandern, damit der Versicherte gefälligst sieht, was er kostet. Eine Zuckersteuer hingegen lehnt der Verband ab.

Die Stoßrichtung ist unverkennbar: Wer ins Wartezimmer geht, soll spüren, was ihn das kostet — und idealerweise zweimal überlegen, ob er wirklich krank ist. Verhaltenssteuerung über Preise gilt der BDA hier als probates Mittel der Effizienzsteigerung. Bei zuckerhaltigen Getränken funktioniert dieselbe Logik plötzlich nicht mehr. Da fürchtet man laut Papier, das Geld könnte im allgemeinen Haushalt versickern. Bei der Energiesteuerbefreiung von Kerosin oder der Vergünstigung von Dieselkraftstoff hat diese Sorge die Arbeitgeberverbände bisher nicht erkennbar umgetrieben.

Die Schlüsselformel

Den rhetorischen Schlüssel liefert BDA-Präsident Rainer Dulger selbst: „Versicherungsfremde Leistungen gehören aus den Beiträgen raus.“ Konkret meint er die Gesundheitskosten der Bürgergeldbeziehenden, die der Bund — also alle Steuerzahler — vollständig übernehmen soll. Die Finanzkommission Gesundheit beziffert diese Aufwendungen auf 12,5 Milliarden Euro im Jahr. Das Argument ist nicht ohne Logik: Wer eine versicherungsfremde Aufgabe definiert, sollte sie auch versicherungsfremd finanzieren.

Konsequent zu Ende gedacht müsste man dasselbe Prinzip aber auch nach oben anwenden. „Wirtschaftsfremde Leistungen“ — also alles, was die Allgemeinheit für einzelne Unternehmen oder Branchen aufwendet — gehörte demnach nicht aus den Steuermitteln in die Konzernbilanzen, sondern aus den Unternehmensgewinnen finanziert. Lufthansa rettet sich selbst, Intel investiert ohne 9,9-Milliarden-Zusage, das Dienstwagenprivileg fällt weg, die Energiesteuerbefreiung für Flugbenzin endet. Wer Subventionen empfängt, zahlt sie zurück, sobald er Gewinne ausweist. Die rhetorische Konstruktion wäre identisch zu Dulgers Argument — nur die Fließrichtung umgekehrt.

Die Zahlen, an denen sich die Asymmetrie misst

Die BDA beklagt für 2027 eine Zusatzbelastung der Arbeitgeber von 3,2 Milliarden Euro. Davon entfallen 1,3 Milliarden auf die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2026 bei 69.750 Euro im Jahr, soll 2027 um weitere 3.600 Euro angehoben werden. In normales Deutsch übersetzt: Wer mehr als 5.812,50 Euro brutto im Monat verdient, zahlt auf den Teil, der zusätzlich erfasst wird, etwas mehr in die Solidargemeinschaft ein. Das ist ungefähr das Gegenteil eines Skandals.

Zum Vergleich, was die Allgemeinheit umgekehrt für die Unternehmensseite trägt:

  • Das Dienstwagenprivileg verursacht jährlich rund 6,1 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen — fast das Doppelte der „Zusatzbelastung“, über die Dulger klagt. Je größer das Auto, desto höher der Steuervorteil.
  • Die Energiesteuerbefreiung für Kerosin und die Vergünstigung von Dieselkraftstoff schlagen laut Umweltbundesamt mit jeweils über acht Milliarden Euro zu Buche.
  • Das deutsche Lufthansa-Rettungspaket 2020 hatte ein Volumen von neun Milliarden Euro.
  • Für die Intel-Fabrik in Magdeburg hatte der Bund 9,9 Milliarden Euro zugesagt — die größte Einzelsubvention der bundesdeutschen Geschichte. Intel hat das Projekt 2025 abgesagt, aber an der Bereitschaft zur Zusage war nichts skandalös zu finden.
  • Bei Northvolt in Heide sind von 600 Millionen Euro staatlicher Förderung nach der Insolvenz 153 Millionen zurückgeflossen. Den Rest tragen die Steuerzahler.

Das Umweltbundesamt beziffert das Gesamtvolumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland auf 65,4 Milliarden Euro pro Jahr, davon allein 30,5 Milliarden im Straßen- und Flugverkehr. Niemand bei der BDA hat je vorgeschlagen, dafür eine „Kontaktgebühr“ einzuführen, die Konzerne zu effizienteren Investitionsentscheidungen erziehen soll.

Die alte Praxisgebühr und ihre neue Variante

Die alte Praxisgebühr von 2004 bis 2012 betrug zehn Euro pro Quartal — egal wie oft jemand zum Arzt ging. Die neue „Kontaktgebühr“ soll laut BDA-Vorstellung pro Einzelbesuch fällig werden. Wer chronisch krank ist, viele Termine braucht oder von Facharzt zu Facharzt geschickt wird, zahlt mehrfach. Der Hausärzteverband, ver.di und die Deutsche Stiftung Patientenschutz haben den Vorschlag abgelehnt, weil er genau diejenigen trifft, die ohnehin schon am stärksten belastet sind. Aber das ist offenbar das Steuerungsergebnis, das die BDA für effizient hält.

Das Solidarprinzip als Einbahnstraße

Die Logik des BDA-Papiers ist intern konsistent, wenn man eine simple Prämisse akzeptiert: Solidarität ist eine Anforderung an die Versicherten, nicht an die Unternehmen. Patienten sollen Verantwortung lernen, indem sie bei jedem Arztbesuch zahlen. Konzerne lernen Verantwortung, indem sie Subventionen empfangen. Versicherte erhalten Patientenquittungen, damit sie ihr Verhalten reflektieren. Empfänger von Industrieförderung erhalten Geheimschutzklauseln, damit Bundestagsabgeordnete nicht öffentlich über die Akten sprechen dürfen — wie im Fall Northvolt geschehen.

Dulger lobt am Ende des FAZ-Gesprächs, dass Gesundheitsministerin Warken „endlich an die Ausgabenseite der GKV“ gehe. Die Ausgabenseite des Bundeshaushalts hingegen — die Subventionsseite, die Steuervergünstigungsseite — bleibt im BDA-Papier unerwähnt. Was logisch ist, wenn man die Empfänger kennt.

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