19,6 Milliarden Euro sollen im nächsten Jahr im deutschen Gesundheitssystem eingespart oder zusätzlich eingenommen werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat dafür einen Referentenentwurf vorgelegt, der am 29. April ins Bundeskabinett gehen soll. Sie bezeichnet das Paket als ausgewogen — als eines, das alle Beteiligten in die Pflicht nehme. Ein Blick in den Entwurf zeigt, was konkret geplant ist und welche Fragen dabei offen bleiben.
Was der Entwurf vorsieht
Die Maßnahmen betreffen mehrere Bereiche. Das Krankengeld wird von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts gesenkt, für Versicherte, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Medikamenten-Zuzahlungen steigen auf mindestens 7,50 und maximal 15 Euro pro Packung; neu ist, dass diese Beträge künftig automatisch jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden. Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner ohne Kinder entfällt. Zahnersatz-Zuschüsse werden auf das Niveau vor 2020 zurückgeschnitten. Vor bestimmten Operationen wird eine Zweitmeinung verpflichtend. Die Kassenleistung für Homöopathie entfällt, mit der Begründung, dass keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz für deren Wirksamkeit vorliege.
Auf der Einnahmen- und Einsparbeite stehen Budgetobergrenzen für Krankenhäuser (5,1 Milliarden Euro), die Pharmaindustrie (1,9 Milliarden), Ärzte und weitere Leistungserbringer. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden — ein Punkt, den Warken bei ihrer öffentlichen Vorstellung der Reform nicht erwähnte und der erst zwei Tage später im an die Bundesländer verschickten Referentenentwurf auftauchte.
Die Sprache des Entwurfs
Zur Krankengeldkürzung heißt es im Entwurf, es würden „Missbrauchspotenziale und Fehlanreize beseitigt“. Diese Formulierung ist bemerkenswert, weil sie einen bestimmten Blick auf Langzeitkranke nahelegt. Gleichzeitig enthält der Entwurf keine Analyse der Ursachen für hohe Krankenstände — etwa Arbeitsverdichtung, psychische Belastung oder strukturelle Defizite in der Prävention. Die Frage, ob eine Kürzung des Krankengeldes die Ursachen oder lediglich die Kosten der Krankheit adressiert, bleibt im Entwurf unbeantwortet.
Was die Kassen selbst beitragen
Der Entwurf sieht vor, die Werbeausgaben der Kassen zu halbieren und Verwaltungskosten zu deckeln. Über die Strukturen der Kassen selbst enthält er wenig. Deutschland hat über 90 gesetzliche Krankenkassen, die ein weitgehend einheitliches Pflichtleistungspaket anbieten. Jede unterhält eigene Verwaltung, eigene IT-Systeme und eigene Immobilien.
Letztere sind in der Reformdebatte kaum Thema, obwohl die Portfolios erheblich sind. Allein zwei dokumentierte AOK-Portfolios umfassen rund 215.000 Quadratmeter — 47 Objekte in Rheinland und Hamburg, 31 in Rheinland-Pfalz und Saarland, meist als Büro- und Kundencenter genutzt. Die AOK begründet den Verkauf von 52 Immobilien in der Region Nordwest selbst damit, dass die Flächen „überdimensioniert“ seien und sich Arbeitswelten verändert hätten. Bundesweite Gesamtzahlen sind mangels vollständiger Datenlage nicht seriös bezifferbar. Die Größenordnung der Portfolios legt jedoch nahe, dass das Einsparpotenzial durch Konsolidierung von Standorten, IT und Verwaltungsfunktionen substanziell wäre. Im Entwurf wird dieser Aspekt nicht quantifiziert.
Die Bürgergeld-Finanzierungslücke
Ein strukturelles Problem bleibt im Entwurf ungelöst. Der Bund zahlt für Bürgergeld-Empfänger Pauschalbeiträge an die Krankenkassen, die die tatsächlichen Behandlungskosten nicht vollständig decken. Die Expertenkommission beziffert die Differenz auf rund zwölf Milliarden Euro jährlich, die de facto von der Versichertengemeinschaft getragen werden. Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass der Bund hier Verantwortung abwälzt. Im Entwurf findet sich dazu keine Regelung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat eine vollständige Steuerfinanzierung dieser Lücke bislang abgelehnt.
Das Muster ähnelt der Situation der Kommunen, die Sozialleistungen des Bundes aus eigenen Haushalten mitfinanzieren, ohne vollständigen Ausgleich zu erhalten.
Reaktionen und offene Fragen
Innerhalb der Koalition hat die SPD „Änderungsbedarf“ angemeldet und eine „gewisse Schlagseite“ zulasten der Versicherten beklagt. Ob eine stärkere Steuerfinanzierung der Bürgergeld-Beiträge im finalen Gesetz landet, ist offen. Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen bezeichnete das Paket als vertane Reformchance, bei der man sich „vor den großen Kostentreibern und einflussreichen Lobbyinteressen wegduckt“. Patientenvertreter und Krankenkassen warnten vor zu vielen Lasten für Versicherte.
Bundestag und Bundesrat sollen noch vor der Sommerpause über das Gesetz abstimmen. Bis dahin dürfte sich der Entwurf noch verändern — in welche Richtung, wird die regierungsinterne Abstimmung zeigen.