Fünf Jahre Fahrradgesetz NRW: Vorfahrt für Radler bleibt aus

Fünf Jahre nach der Verabschiedung ist das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) ein Lehrstück für ein Muster, das sich durch viele Politikfelder zieht: eine ambitionierte Zielzahl wird verkündet, aber ohne Zieljahr, ohne Sanktionsmechanik und ohne verbindliche Finanzierungszusage ins Gesetz geschrieben. Am 4. November 2021 verabschiedete der Landtag mit dem FaNaG das erste Fahrradgesetz eines deutschen Flächenlandes. Ziel: Steigerung des Radverkehrsanteils von damals rund neun auf 25 Prozent. Bis wann, sagt das Gesetz bis heute nicht.

Ein Gesetz, das seine eigenen Verbände enttäuschte

Schon beim Referentenentwurf 2021 hatte das Aktionsbündnis „Aufbruch Fahrrad“ – ein Zusammenschluss von 215 Verbänden, dessen Volksinitiative das Gesetz überhaupt erst erzwungen hatte – konkrete Nachbesserungen vorgelegt. Keine davon fand Eingang in den finalen Text. Auch die zentrale Forderung, 2025 als verbindlichen Meilenstein auf dem Weg zu den 25 Prozent zu benennen, wurde gestrichen. Der ADFC-Landesvorsitzende Axel Fell brachte es damals auf den Punkt: Veränderung scheitere nicht am Engagement der Bürger, sondern am fehlenden politischen Willen.

Das ist die typische Konstruktion solcher Gesetze: Sie tragen einen Namen, der Aufbruch verspricht, verzichten aber auf genau die Elemente, die aus einer Absichtserklärung eine Verpflichtung machen würden – ein Datum, ein Budget, eine Berichtspflicht mit Konsequenzen.

Die Zahlen fünf Jahre später

Der landesweite Radverkehrsanteil liegt heute bei rund elf Prozent – gegenüber neun bis zehn Prozent bei Gesetzesverabschiedung. Eine Bewegung, aber in einem Tempo, bei dem die 25 Prozent in dieser Generation nicht erreicht werden. Die Landesregierung verweist auf mehr als 500 Kilometer neu gebaute Radwege in den vergangenen fünf Jahren, räumt aber selbst ein, dass der Ausbau an Landesstraßen deutlich zu schleppend vorangeht.

Am deutlichsten wird die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Vorzeigeprojekt Radschnellweg Ruhr (RS1). Über 100 Kilometer soll die Verbindung von Duisburg bis Hamm einmal umfassen. Acht Jahre nach Projektbeginn kommt Dortmund auf gerade einmal einen realisierten Kilometer. Im Kreis Unna und in Hamm steht acht Jahre nach der Machbarkeitsstudie noch nicht einmal die Trasse fest. In Duisburg war mit Stand Juni 2026 noch kein einziger Kilometer gebaut. Einzig im mittleren Abschnitt zwischen Mülheim, Essen, Gelsenkirchen und Bochum sind nennenswerte Teilstücke fertig – rund zehn Kilometer der geplanten hundert.

Licht und Schatten auf kommunaler Ebene

Während das Land bei Flaggschiffprojekten und beim Gesetz selbst hinter den eigenen Ansagen zurückbleibt, zeigen einzelne Städte, dass Fortschritt möglich ist, wo lokaler politischer Wille vorhanden ist: Düsseldorf meldet für seine Radleitroute einen Nutzeranstieg um über 22.000 auf gut 207.000 Zählungen in einem Jahr, der städtische Radverkehrsanteil wird dort mittlerweile mit 21 Prozent angegeben. Bochum baut an der Veloroute 1, Bottrop plant einen Alleenradweg zwischen vier Kommunen. Diese Beispiele zeigen aber auch: Wo es vorangeht, geschieht es trotz und nicht wegen der Landesebene – als kommunales Engagement innerhalb eines Rahmens, der selbst keine Zugkraft entfaltet.

Das eigentliche Problem: ein Gesetz ohne Hebel

Das FaNaG NRW ist damit ein Musterbeispiel für eine bestimmte Art von Politikgestaltung: Ziele werden groß formuliert, aber so, dass niemand für ihr Verfehlen verantwortlich gemacht werden kann. Kein Zieljahr heißt: kein Zeitpunkt, an dem Bilanz gezogen und Rechenschaft verlangt werden könnte. Keine Zweckbindung von Personal und Mitteln heißt: Radverkehr konkurriert bei jeder Haushaltsentscheidung neu und regelmäßig verlierend mit dem Straßenbau für den motorisierten Verkehr. Und ohne Sanktionsmechanik bleibt die 25-Prozent-Marke eine Wunschzahl, an der sich niemand messen lassen muss.

Fünf Jahre nach der gefeierten Verabschiedung ist der Befund deshalb ernüchternd, aber wenig überraschend: Wo einzelne Kommunen bauen, wächst die Nutzung. Wo das Land selbst liefern müsste, bleibt es beim Stückwerk.

Quellen: ADFC NRW, ADFC NRW Pressemitteilung, Nordstadtblogger, VeloWikiRuhr, Straßen.NRW, Düsseldorf Radar, Bürgerportal Bergisch Gladbach

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