Am Mittwoch hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neuen Mitglieder des Bundeskabinetts ernannt. Was fehlt: die Vereidigung vor dem Bundestag. Die soll erst Anfang September nachgeholt werden, wenn das Parlament aus der Sommerpause zurückkehrt. Zwei Staatsrechtler nennen das Verfahren beim Namen. Der Kölner Professor Christoph Schönberger sprach im Gespräch mit Phoenix von einem Verfassungsbruch, weil das Grundgesetz die Vereidigung im Moment der Amtsübernahme vorsieht, nicht Wochen später. Der Berliner Rechtswissenschaftler Alexander Thiele wurde gegenüber der „Legal Tribune Online“ noch deutlicher und nannte das Verhalten des Kanzlers „einigermaßen skandalös“.
Der Grund für die Verzögerung ist banal: Eine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause würde Kosten verursachen und Abgeordnete aus dem Urlaub zurückholen. Genau an diesem Punkt wird die Sache interessant – nicht nur juristisch, sondern auch als Studie in doppelten Standards.
Arbeitsethik als Einbahnstraße
Seit Monaten prägt die Bundesregierung eine Erzählung, in der mehr Arbeit die Lösung nahezu aller strukturellen Probleme ist. Die Aktivrente, die ab 2026 einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für Menschen im Rentenalter ermöglicht, ist Ausdruck dieser Programmatik: länger arbeiten, mehr leisten, sich nicht zurücklehnen. Die parallel verhandelte Bürgergeldreform folgt derselben Logik in schärferer Form – Vorrang der Vermittlung in Arbeit, verschärfte Sanktionen bei verpassten Terminen, verkürzte Karenzzeiten beim Vermögenseinsatz. Die Botschaft an die Bürger ist unmissverständlich: Wer kann, soll mehr leisten, und wer es nicht tut, muss mit Konsequenzen rechnen.
Für die eigene Regierungsumbildung gilt diese Logik offenbar nicht. Thiele bringt den Widerspruch auf den Punkt, wenn er fragt, warum es für einen Teil der Abgeordneten nicht möglich sein solle, für einen einzigen Tag aus dem Urlaub zurückzukehren – während gleichzeitig ständig gemahnt werde, „wir alle“ müssten mehr arbeiten und seien zu faul. Das ist keine Petitesse. Es ist die Umkehrung des Musters, das sich sonst durch die gesamte Sozial- und Arbeitsmarktpolitik dieser Koalition zieht: Individuelle Leistungsbereitschaft wird von den Bürgern eingefordert, während die politische Klasse sich bei der eigenen verfassungsrechtlichen Pflichterfüllung selbst Nachsicht gewährt – aus Kostengründen, wohlgemerkt, nicht aus höherer Not.
Ein Bundespräsident, der murrt, aber nicht handelt
Steinmeier selbst hat sein Unbehagen nicht verschwiegen. Schönberger wertet die Art, wie der Bundespräsident bei der Ernennung erklärte, er nehme „zur Kenntnis“, dass der Eid erst später nachgeholt werde, als „in den Verhältnissen bundespräsidialer Kommunikation eine sehr deutliche Distanzierung“. Nur: Distanzierung in Worten ersetzt keine institutionelle Handlung. Thiele weist darauf hin, dass Steinmeier selbst die Einberufung des Bundestages hätte veranlassen können, es aber nicht tat.
Damit zeigt sich ein zweites Muster neben dem der doppelten Standards: Das Amt des Bundespräsidenten verfügt über Mittel, verfassungsrechtliche Grenzen durchzusetzen, nutzt sie aber nicht, wenn es politisch unbequem würde. Auch das ist eine Form der Verantwortungsverschiebung – nur nicht von der Regierung auf den Bürger, sondern von der Institution auf die symbolische Geste. Bezeichnend ist dabei, dass beide Staatsrechtler trotz der klaren Bewertung als Verfassungsbruch davon ausgehen, dass die Amtshandlungen der neuen Minister dennoch rechtsgültig sind. Das Grundgesetz wird verletzt, ohne dass es Konsequenzen hätte – ein Umstand, den Thiele selbst als gefährlich bezeichnet: Man betrete „gefährliches Terrain, wenn wir verfassungsrechtliche Vorgaben aus Opportunität einfach links liegen lassen“.