Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Umfragen sehen die AfD, deren Landesverband der Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch einstuft, bei rund 40 Prozent – in Reichweite einer absoluten Mehrheit. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik stünde damit eine Partei kurz davor, ein Innenministerium und damit die Aufsicht über eine Landespolizei mit rund 6.400 Beamtinnen und Beamten zu übernehmen.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat daraufhin öffentlich Zweifel geäußert, ob er einem AfD-Minister geheim eingestufte Informationen anvertrauen könnte. Er verwies auf die Nähe von Teilen der Partei zu russischen Netzwerken und kündigte an, den Zugang zu Verschlusssachen restriktiver zu handhaben. Der CDU-Politiker Marc Henrichmann, Vorsitzender des Geheimdienste-Kontrollgremiums im Bundestag, stützte diese Linie: Wer geheimhaltungsbedürftige Informationen erhalte, müsse zweifelsfrei loyal zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen – ressortübergreifend, nicht nur im Verteidigungsbereich.
Noch deutlicher wurde die Gewerkschaft der Polizei. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Sven Hüber rief Polizistinnen und Polizisten in einem Beitrag für die Gewerkschaftszeitung dazu auf, im Fall einer AfD-Regierung von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch zu machen – also rechtswidrige Anweisungen zu melden und zunächst zu verweigern. Er argumentierte mit dem Diensteid und zog Lehren aus dem Nationalsozialismus heran. Die Reaktionen reichten von Zustimmung bis zu scharfer Kritik, die Hüber vorwarf, mit einer Vergangenheit als Politoffizier der DDR-Grenztruppen wenig glaubwürdig zu sein.
Was 1933 tatsächlich geschah
Wer wissen will, wie tragfähig solche Vorkehrungen im Ernstfall sind, kommt an der historischen Blaupause nicht vorbei. Der Historiker Sascha Steger vom Dokumentationszentrum Topographie des Terrors hat in seiner Promotion rekonstruiert, wie Kurt Daluege – SS-Führer und ab 1933 „Sonderkommissar zur besonderen Verwendung“ im preußischen Innenministerium – die demokratisch verfasste Schutzpolizei binnen weniger Monate auf NS-Kurs brachte. In einem Interview mit t-online beschreibt Steger den Prozess als erschreckend schnell und reibungslos.
Bemerkenswert ist dabei weniger die Brutalität als die Ökonomie des Vorgehens. Entlassen wurden am Ende nur etwa zwei Prozent der Beamten – die NS-Führung war auf das Fachwissen und das Funktionieren des Apparats angewiesen. Der eigentliche Hebel war ein anderer: Androhung des Karriereendes bei politischer Gesinnungsprüfung, gezielte Entfernung republikanischer Führungskräfte aus Schlüsselpositionen, und im Gegenzug ein Angebot zur Integration – mehr Autorität, Aufwertung zur „soldatischen Elite“, ein Ende der Straßenschlachten mit der SA. Keine externe Zerschlagung der Institution also, sondern ein Umbau von innen, der für die große Mehrheit der Beamten mit erträglichen bis attraktiven Konditionen verbunden war.
Stegers zentrale Erklärung dafür, warum aus den Reihen der Polizei kein nennenswerter Widerstand kam, ist strukturell, nicht individuell: Bei rund der Hälfte der Offiziere mit Berufsmilitär-Hintergrund stand eine autoritäre Sehnsucht nach Ruhe und Ordnung im Vordergrund, nicht der Schutz der demokratischen Ordnung. Handlungsleitend waren Befehl und Gehorsam – republikanische Werte waren in der Institution schlicht nicht hinreichend verankert.
Die Grenzen und der Kern der Analogie
Die Unterschiede zu 2026 sind offensichtlich und wichtig: Es gibt eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit, eine plurale Medienlandschaft, föderale Gegengewichte und – anders als 1933 – eine Polizei, die durch Jahrzehnte demokratischer Praxis, Ausbildung und rechtsstaatlicher Kontrolle geprägt ist. Wer 2026 unmittelbar mit 1933 gleichsetzt, verkennt diese Unterschiede und schwächt die eigene Argumentation.
Der eigentliche Transfer liegt woanders: in der Frage, worauf demokratische Resilienz einer Sicherheitsbehörde tatsächlich beruht. Steger benennt es selbst – rechtsstaatliche Bindung und unabhängige Justiz sind notwendig, aber nicht hinreichend. Es reicht nicht, dass eine Polizei sich formal mit demokratischen Leitbildern ausstattet; diese müssen in der Institution gelebt und verankert sein, gerade dann, wenn Anpassungsdruck entsteht.
Genau hier liegt der blinde Fleck der aktuellen Debatte. Pistorius‘ Vorstoß und Henrichmanns Loyalitätskriterium adressieren die formale Ebene: Wer bekommt Zugang zu welchen Akten, welche gesetzlichen Sicherungen greifen. Das ist notwendig. Hübers Aufruf zur Remonstration adressiert die individuelle Ebene: der einzelne Beamte, der im Ernstfall widersprechen soll. Beides beantwortet aber nicht die Frage, die Steger für 1933 stellt und die 2026 unbeantwortet im Raum steht: Wie steht es tatsächlich um die institutionelle Kultur der Polizei als Ganzes – jenseits von Diensteid und Remonstrationsrecht auf dem Papier?
Diese Frage lässt sich nicht per Gesetz oder Gewerkschaftsappell beantworten, sondern nur empirisch, etwa über die Frage, wie Landespolizeien in den vergangenen Jahren mit rechtsextremen Netzwerken in den eigenen Reihen umgegangen sind, ob Fortbildung zu Verfassungstreue tatsächlich wirkt oder Pflichtübung bleibt, und ob Vorgesetzte im Konfliktfall Zivilcourage stützen oder Anpassung belohnen. Die Debatte um Hübers Appell zeigt zumindest, dass die Frage innerhalb der Gewerkschaft selbst umstritten ist – ein Indiz dafür, dass die Antwort keineswegs feststeht.
1933 hat die Geschichte gezeigt, dass ein weitgehend intakter, fachlich kompetenter Polizeiapparat sich ohne große Gegenwehr in ein Herrschaftsinstrument umbauen ließ, weil die tragenden Werte nicht tief genug verankert waren. Ob das für die Polizei der Bundesrepublik 2026 anders ist, wird sich nicht an Erklärungen von Ministern oder Gewerkschaftsvorsitzenden entscheiden, sondern an der gelebten Praxis in den Dienststellen – lange bevor am 6. September überhaupt eine Stimme ausgezählt wird.