Rechtsanspruch Ganztag: garantiert wird Zeit, nicht Förderung

Seit dem 1. August 2026 gilt er: der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, zunächst für die erste Klassenstufe, dann Jahr für Jahr um einen Jahrgang erweitert, bis er im Schuljahr 2029/30 alle vier Grundschuljahre umfasst. Acht Stunden an fünf Werktagen, Unterrichtszeit angerechnet, Ferien eingeschlossen. Das zuständige Bundesministerium nennt das einen Meilenstein für … Weiterlesen