Wer bestellt, bezahlt – aber nur das Neue: Warum die Finanzreform die Kommunen im Stich lässt

Wer bestellt, bezahlt – aber nur das Neue, nur zu 80 Prozent, und bitte unter der Schwelle bleiben

Es gibt Sätze, die klingen nach Gerechtigkeit und meinen Buchhaltung. »Wer bestellt, bezahlt« ist so ein Satz. Bund und Länder haben sich am 25. Juni im Kanzleramt darauf geeinigt, und Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sprach anschließend von einem »fairen Ausgleich«. Friedrich Merz (CDU) wollte gar ein »neues Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit« aufgeschlagen haben. Man kennt diesen Ton. Es ist der Ton, in dem über Jahre Lösungen verkündet werden, die das Problem höflich umrunden.

Schauen wir genauer hin – denn der Mechanismus ist klüger gebaut, als die Pressekonferenz vermuten lässt. Nur eben klug für den Falschen.

Was tatsächlich beschlossen wurde

Künftig soll der Bund 80 Prozent jener Kosten übernehmen, die den Kommunen durch neue oder geänderte Leistungsgesetze des Bundes entstehen – sofern die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zusammen über 200 Millionen Euro liegen. Die Regelung soll ab dem 1. September gelten. Gegenüber dem Entwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der noch 75 Prozent ab einer Schwelle von 250 Millionen Euro vorsah, ist das die für die Kommunen bessere Variante. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) rechnet bereits für 2027 mit einem Entlastungspotenzial von drei Milliarden Euro, »anwachsend über die nächsten Jahre«.

Drei Milliarden. Behalten Sie die Zahl im Kopf, wir brauchen sie gleich für eine kleine Division.

Drei gegen dreißig

Die kommunalen Spitzenverbände hatten vor den Beratungen eine Erklärung abgegeben, deren Klarheit man in solchen Papieren selten findet: »Die kommunalen Haushalte kollabieren – und zwar fast überall.« Das zweite Jahr in Folge schließen Städte, Landkreise und Gemeinden mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro ab. »Und das ohne eigenes Verschulden: Die Sozialausgaben, auf die wir selbst praktisch keinen Einfluss haben, laufen uns davon.«

Dreißig Milliarden Loch. Drei Milliarden Pflaster. Das ist exakt ein Zehntel. Und es ist nicht irgendein Zehntel, sondern das bequemste: Der Deal greift nämlich ausschließlich bei neuen und geänderten Leistungsgesetzen. Der Altbestand, also genau jene Sozialausgabendynamik, die die Verbände beklagen und die die Haushalte heute schon erdrückt, bleibt unberührt. Man repariert das Dach für den nächsten Regen und lässt das Wasser, das bereits im Keller steht, höflich stehen.

Die kleine Mathematik der Steuer

Hier wird es interessant, denn an dieser Stelle entscheidet sich, wer am Ende wirklich zahlt. Geld kann man nur einmal ausgeben – und einnehmen kann man es nur über Steuern irgendeiner Art. Die 27 Milliarden, die nach Abzug des Pflasters übrig bleiben, verschwinden nicht. Sie müssen finanziert werden. Und finanziert werden sie dort, wo das Defizit liegt: bei den Kommunen, über Grundsteuer und Gewerbesteuer.

Das ist die eigentliche Eleganz der Konstruktion. Der Oberbürgermeister erhöht die Grundsteuer, nicht der Kanzler. Die Steuererhöhung findet vor Ort statt, sichtbar, mit dem Bürger als unmittelbarem Adressaten – während der Bund »geliefert« hat: drei Milliarden, große Worte, neues Kapitel. Optisch steht der Bund außen vor. Die Last hängt unten und wird unten steuerlich abgegriffen. Wer beim Bürger klingelt, ist die Kommune. Wer die Pressekonferenz gibt, ist der Bund. Das ist keine Nebenwirkung des Deals. Das ist der Deal.

Warum keine 100 Prozent? Und warum kein Schnitt?

Die naheliegende Frage stellt sich von selbst: Warum macht man nicht einfach einen Schnitt, gleicht die Altschulden aus und zahlt anschließend 100 Prozent dessen, was man bestellt hat? Die Antwort hat drei Teile, und keiner davon ist edel.

Erstens das Schuldenproblem. Würde der Bund die 30 Milliarden Altschulden übernehmen, tauchten sie in seiner Bilanz auf und belasteten seine Schuldenbremse. Solange die Schulden bei den Kommunen liegen, sind sie föderal weggesplittet – verteilt auf tausende Haushalte, statistisch zerstäubt, politisch unsichtbar. Ein kollektives Versäumnis wird so verbucht, dass oben niemand dafür geradesteht.

Zweitens die fehlenden 20 Prozent. Die Begründung lautet üblicherweise: Wer alles bezahlt bekommt, bestellt großzügig mit; die 20 Prozent Eigenanteil seien eine Verhaltensbremse. Das Argument hat nur einen Schönheitsfehler – es trifft die Falschen. Kommunen vollziehen Leistungsgesetze, sie bestellen sie nicht. Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, das Bundesteilhabegesetz: Das alles muss geleistet werden, ob die Gemeinde will oder nicht. Das »Mitbesteller-Risiko«, das die 20 Prozent disziplinieren sollen, existiert auf kommunaler Ebene praktisch nicht. Man bremst jemanden, der gar nicht am Steuer sitzt.

Drittens die Steuergesetze. Und hier liegt der teuerste Webfehler, sorgfältig draußen gelassen: Steuergesetze sind von der Regelung ausdrücklich ausgenommen. »Wer bestellt, bezahlt« gilt also nur für Ausgaben, nicht für entgangene Einnahmen. Genau dort aber, wo der Bund populär Steuerentlastungen verkündet, entstehen für die Länder und mittelbar die Kommunen Mindereinnahmen – und für die greift das schöne neue Prinzip nicht. Der Bund kann weiterhin Wohltaten beschließen, deren Rechnung andere bekommen. Nur dass die Rechnung diesmal nicht als Ausgabe kommt, sondern als Loch in der Einnahmeseite. Buchhalterisch zwei verschiedene Dinge. Für den kommunalen Kämmerer dasselbe leere Konto.

Die Symmetrie, die nur in eine Richtung zeigt

Ein Detail verdient besondere Aufmerksamkeit, weil es entlarvt, wer den Vertrag geschrieben hat. Lies sprach von einer »Symmetrie«: »Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben.« Im Klartext: Senkt der Bund später Kosten, bekommt er Geld zurück. Eine Rückhol-Garantie ist eingebaut.

Eine Altschulden-Garantie für die Kommunen ist nicht eingebaut. Man hat also sorgfältig dafür gesorgt, dass der Bund zurückerhält, was ihm im günstigen Fall zusteht – aber nicht dafür, dass die Kommunen aus dem Loch kommen, das sie im ungünstigen Fall schon bewohnen. Symmetrie nennt man das. Es ist die Sorte Symmetrie, bei der eine Seite eine Versicherung abschließt und die andere die Prämie zahlt.

Und die 200-Millionen-Schwelle

Bleibt der Filter. Die Schwelle von 200 Millionen Euro sorgt dafür, dass nur die ganz großen Brocken überhaupt unter die Regelung fallen. Alles, was darunter liegt – und vieles liegt darunter –, kumuliert weiter komplett bei den Kommunen. Viele mittlere Belastungen, jede für sich unauffällig, addieren sich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle zu realen Summen. Der Mechanismus sieht nur, was groß genug ist, um gesehen werden zu müssen. Den Rest trägt, wie gehabt, wer ohnehin schon trägt.

Wie kann man da zustimmen?

Die eigentliche Frage ist nicht, ob der Deal ein Fortschritt ist – das Konnexitätsprinzip strukturell auf Bundesebene zu verankern, ist überfällig und richtig. Die Frage ist, warum ein offensichtlich halber Deal einstimmig durchgeht. Die Antwort liegt in der Anreizstruktur der Ministerpräsidentenkonferenz selbst.

Drei Milliarden mehr als gestern fühlen sich wie ein Sieg an, auch wenn 27 Milliarden ungelöst bleiben. Kurzfristig rechnet sich Zustimmung, langfristiges Aushalten rechnet sich nicht. Und kein Ministerpräsident verlässt das Kanzleramt gern als derjenige, der »den Deal hat platzen lassen«. Wer auf dem großen Schnitt besteht – Altschulden weg, dann 100 Prozent –, blockiert und steht als Verhinderer da. Wer dem Drei-Milliarden-Pflaster zustimmt, ist Teil eines »historischen Kompromisses« und eines »neuen Kapitels«.

Das System belohnt also exakt die halbe Lösung. Es bestraft den, der die ganze fordert, mit dem Etikett des Spielverderbers, und belohnt den, der sich mit dem Zehntel begnügt, mit dem Etikett des Staatsmanns. Die Anreizstruktur produziert zuverlässig genau das Ergebnis, das wir heute besichtigen: einen sauberen Schritt beim Prinzip, dosiert so, dass der Bund die Kontrolle über das Volumen behält und die strukturelle Schieflage gemildert, aber nicht behoben wird.

»Ein neues Kapitel der föderalen Zusammenarbeit«, sagte Merz. Vermutlich stimmt das sogar. Nur steht im neuen Kapitel dasselbe wie im alten – die Kommunen zahlen, der Bund hält die Rede. Man hat es nur eleganter formatiert.

Quelle: DIE ZEIT, 25. Juni 2026

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