IP-Speicherpflicht: Die falsche Antwort auf ein bekanntes Problem

Am 22. April 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Speicherpflicht von IP-Adressen durchgewinkt. Drei Monate lang sollen Internetanbieter künftig vorhalten, welche IP-Adresse samt Portnummer welchem Anschluss zugewiesen war. Dazu kommen die sogenannte Sicherungsanordnung, mit der Polizei und Staatsanwaltschaft Verkehrsdaten bei Verdacht einfrieren können, und abgesenkte Hürden für Funkzellenabfragen. Der Entwurf geht nun in Bundestag … Weiterlesen