Die Debatte um die Beamtenpensionen, die Bärbel Bas gerade befeuert, krankt an einer Verkürzung. Sie verhandelt eine Stellschraube – sollen Beamte in die Rentenkasse einzahlen? – und übersieht das Getriebe, an dem sie sitzt. Wer über die Alterssicherung von morgen reden will, muss erst verstehen, wie der Staat mit der Vorsorge von gestern umgegangen ist. Und dieser Umgang folgt einem Muster, das sich in drei Akten erzählen lässt. Es schreibt, wie man so sagt, System zu haben.
Erster Akt: Die Spardose der Beamten
1998 beschloss der Bund das Versorgungsreformgesetz. Die demografische Welle war absehbar, und die Antwort war ein Spargesetz mit moralischem Etikett: Von 1999 bis 2013 wurde jede Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schritten von 0,2 Prozentpunkten um insgesamt drei Prozent gekürzt. Das Geld floss in rechtlich selbständige Sondervermögen – die Versorgungsrücklagen. Der Deal war treuhänderisch: Euer Gehaltsverzicht, für eure künftigen Pensionen, gut verwahrt.
Was aus dieser Verwahrung wurde, lässt sich besichtigen. Rheinland-Pfalz löste seinen Pensionsfonds Ende 2017 auf; rund 5,65 Milliarden Euro flossen zurück in den allgemeinen Haushalt und senkten die Landesschuld von etwa 38 auf 33 Milliarden Euro. Die Spardose wurde geleert und als Schuldentilgung verbucht. Andere Länder – Bayern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen – haben ihre Zuführungen ausgesetzt und die Rücklage mit dem Versorgungsfonds verschmolzen. Aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind Umleitungen in Landesanleihen dokumentiert. Der Bund wiederum verlängerte die ursprünglich bis 2017 befristete Kürzung bis 2031 und schob die Entnahme auf 2032 – eine Übergangsregelung als Dauerzustand. Der Verzicht der Beamten blieb überall. Die Vorsorge dahinter verdunstete.
Zweiter Akt: Die Spardose der Pflege
2015 wiederholte sich das Drehbuch eine Etage höher. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde der Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank eingerichtet: 0,1 Beitragspunkte, rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr, sollten zwanzig Jahre lang angespart werden, um ab 2035 die absehbaren Beitragssprünge der Babyboomer-Pflege abzufedern. Ein zarter Versuch der Kapitaldeckung in einem Umlagesystem.
Er hielt acht Jahre. 2023 setzte Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Zuführung zunächst aus und reduzierte sie für die Jahre 2024 bis 2027 von 1,8 auf 0,7 Milliarden Euro – das eingesparte Geld wurde gebraucht, um wegfallende Steuerzuschüsse zu kompensieren. Der Fonds, der die Zukunft sichern sollte, wurde geplündert, um die Gegenwart zu finanzieren. Dass ausgerechnet der Verband der privaten Versicherer am lautesten warnt, sollte man wissen – die PKV hat ein Eigeninteresse an privater statt staatlicher Kapitaldeckung. Aber ihr Befund stimmt trotzdem: Eine Rücklage in staatlicher Hand ist nie sicher vor dem Zugriff der Hand, die sie verwaltet.
Dritter Akt: Die GKV, oder der Griff, der keiner sein will
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt sich die elegantere Variante desselben Prinzips. Hier entnimmt der Staat nicht – er zahlt schlicht zu wenig ein. Die GKV trägt versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die beitragsfreie Familienversicherung, Mutterschaftsleistungen oder die Krankenversicherung der Bürgergeld-Empfänger. Eine IGES-Studie beziffert dieses Volumen für 2024 auf rund 58 Milliarden Euro – etwa 18 Prozent der GKV-Gesamtausgaben. Dem steht ein Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber, der seit 2017 nicht erhöht wurde. Sein Anteil an den Kassenausgaben sank dadurch von 6,3 auf etwa 4,2 Prozent.
Und 2026 setzt die Regierung noch einen drauf: Der Bundeszuschuss soll ab 2027 um zwei Milliarden Euro gekürzt werden. Der Staat verlagert also gesamtgesellschaftliche Lasten auf die Beitragszahler und zieht sich zugleich weiter zurück. Die Beitragskasse wird zum verlängerten Bundeshaushalt – nur dass die Rechnung nicht der Steuerzahler trägt, sondern der gesetzlich Versicherte, dessen Zusatzbeitrag sich seit 2022 mehr als verdoppelt hat.
Die Diagnose: ein Muster, kein Versehen
Drei Akte, ein Drehbuch. Der Staat baut einen zweckgebundenen Topf, deklariert ihn als Vorsorge zugunsten derer, die einzahlen, und greift hinein – durch Entnahme, durch Aussetzung oder durch unterlassene Einzahlung –, sobald der Haushalt klemmt. Es ist die kollektive Vorsorge, individuell verfrühstückt. Und es ist exakt jene Umkehrung, die in der politischen Rhetorik sonst andersherum läuft: Wo strukturelle Versäumnisse sonst zu individuellem Versagen umgedeutet werden, wird hier individuell geleistete Vorsorge zur Manövriermasse kollektiver Haushaltsnot.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Satz „Wenn alle einzahlen, ist mehr im Topf“ in einem anderen Licht. Das Problem war nie die Höhe der Einzahlung. Das Problem ist die Disziplin beim Topf. Wer schon dreimal den Deckel gehoben hat, sobald es eng wurde, kann schwer glaubhaft versichern, dass der vierte Topf sicher sei. Und Bas‘ Vorschlag ist obendrein der kleinstmögliche Schritt: Er fasst die eine Gruppe an, die sich föderal und rhetorisch am leichtesten greifen lässt, und nennt das „alle“. Wer wirklich alle meint, müsste auch die Selbstständigen nennen, die Abgeordneten, die Freiberufler mit ihren Versorgungswerken.
Ausblick: Was eine umfassende Reform hieße
Damit zur eigentlichen Frage, die hinter all dem steht: Wie sähe eine Alterssicherung aus, die nicht repariert, sondern neu denkt? Das Stichwort heißt Erwerbstätigenversicherung – ein System, in das alle Erwerbstätigen einzahlen, Beamte, Selbstständige, Abgeordnete eingeschlossen. Es ist kein Wunschbild. Österreich hat es.
Dort wurde 2004/2005 mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz schrittweise fast die gesamte Erwerbsbevölkerung in ein einheitliches Pensionskonto überführt, einschließlich der öffentlich Bediensteten. Die Ergebnisse sind eindrucksvoll: Eine österreichische Neurente lag 2023 bei Männern im Schnitt bei rund 3.187 Euro brutto (inklusive der 14 Zahlungen pro Jahr) gegenüber etwa 1.804 Euro in Deutschland. Die Nettoersatzrate liegt deutlich höher. Simulationsrechnungen für Deutschland deuten darauf hin, dass sich durch Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten das Rentenniveau langfristig stabilisieren ließe.
Aber – und das gehört zur intellektuellen Redlichkeit dazu – das österreichische Modell ist nicht zum Nulltarif zu haben. Der Beitragssatz liegt mit 22,8 Prozent deutlich über den deutschen 18,6 Prozent. Die Mindestversicherungszeit ist höher, die Abschläge sind härter, und ein Teil der niedrigeren Beamtenpensionen resultiert schlicht daraus, dass die Bezüge gekürzt wurden. Vor allem aber löst auch eine Erwerbstätigenversicherung das demografische Grundproblem nicht: Wer heute zusätzlich einzahlt, wird morgen zusätzlich Empfänger. Sie verbreitert die Basis und macht das System gerechter – billiger macht sie es nicht automatisch. Und sie kollidiert mit Artikel 33 Grundgesetz, mit dem Alimentationsprinzip, mit sechzehn Ländern und mit den Versorgungswerken der Freien Berufe.
Genau deshalb wäre sie die ehrlichere Reform. Nicht weil sie einfach ist, sondern weil sie die Wände benennt, statt sie zu umgehen. Die kleine Variante – Beamte in die Kasse, mehr im Topf – verspricht Geld, ohne irgendwen wirklich anzufassen. Die große verlangt eine Entscheidung darüber, wie eine Gesellschaft das Alter ihrer Mitglieder absichern will, und wer dafür wie viel trägt. Solange diese Entscheidung nicht ansteht, bleibt jede Pensionsdebatte ein Streit über den Deckel eines Topfes, dessen Boden längst undicht ist.